Mondkatze
Hallo, meine Schwägerin und ihr Mann haben meinem Mann und ihre Schwester als Betreuer der Kinder im Falle ihres Sterbens eingesetzt. Sie können wohl nur gemeinsam über die Belange der Kinder entscheiden. Die Schwester wurde wohl gefragt, aber mein Mann nicht. Er hat es monate später erfahren... Ist notariell beurkundet. Entstehen dadürch Pflichten für meinen Mann? Erben kann man ja ohne zu fragen einsetzen, aber beim "Vererben" der Kinder? Hoffen wir natürlich, dass die Eltern noch super lange leben!
Warum? Die Wahrscheinlichkeit, daß sie gleichzeitig sterben ist ja wohl gering. Dann ist doch im Ernstfall einer da für die Kinder... wenn ich mal den Löffel abgebe ist klar, daß Papa sich kümmert. Pflichten? Natürlich, er muß die Kinder im Falle des Falles aufnehmen. Ich denke aber, das ist unwirksam wenn der andere nix davon weiß und es nicht amtlich ist.
Naja, jetzt wissen wir es ja!
Ich würde erstmal fragen wie sie darauf kommen, daß sie das ohne euch entscheiden. Dann würde ich mir überlegen, ob ich die Kinder betreuen kann und will. Dann mache ich mich kundig, ob es dazu etwas amtliches braucht vom Jugendamt, Anwalt oder ähnlichen. Die Rechte und Pflichten wäre dann auch noch interessant. Ich würde meinen Bruder so wenig hängen alssen wie er mich aber ihm mal einfach so meine 2 Kinder oder er seine beiden aufs Auge drücken... so einfach ist das nun auch nicht.
Ich hab sie gefragt und sie meinte, sie hätte ihn nicht zu fragen brauche...
Das nehmt ihr so hin? Wenn dir und deinem Partner was zustoßen würde könnte also jeder den ihr nicht gefragt habt oder offiziell eingesetzt habt eure Kinder haben? gruselig!
man kann das beim Notar ins Testament setzen, dass das ein Wunsch ist, dass das Kind zu einer bestimmten Person kommt, falls beide Eltern zeitgleich versterben. Dann wird vom Jugendamt und so geprüft, ob die Person überhaupt in der Lage ist, das Kind aufzunehmen und sich zu kümmern...finanzielle Mittel da? Wie verstehen sich Wunschperson und Kind? Da wird zum Wohl des Kindes entschieden. Wenn dein Mann das gar nicht will, muss er auch nicht! Ist auf jeden Fall bei uns so
Übers JA wird ein Vormund bestimmt und nicht einfach mal so easy entschieden... das ist total sinnlos, was sie gemacht haben.
das stimmt so nicht. das Jugendamt muss den wünschen der Eltern nachgehen, es sei denn!!! es ist eine Gefährdung für das Kindeswohl... Dann dürfen sie sich anders entscheiden. Haben das bei unserem Anwalt und Notar machen lassen und er hat damit mehr als gute Erfahrungen, ebenso hat er selbst Kontakt zum Jugendamt und die unterstützen sowas. Jedenfalls hier bei uns.
da hast du Recht, aber wenn die Wunschperson nicht will, dann muss die auch nicht, weil das dann ja nicht zum Wohl des Kindes ist.
siehe meinen beitrag ganz unten. haben ja auch eines.
Entschuldigung, hab ich irgendwie überlesen in deinem Beitrag.
macht doch nix... ggg
Es ist wie bei Materiellen Sachen. Du musst diese Erbe nicht antreten. Nur für den Fall des Falles, würden die Personen, die genannt sind, als erstes das Sorgerecht bekommen. Wir haben sogar drin stehen, wenn wir definitiv ausschließen, diese Personen bekommen unsere Kinder in keinem Falle. Eher übernimmt das Jugendamt die Erziehung. Diese Personen haben sogar nicht das Recht auf Umgang.
Ja, das "beruhigt" mich alles schon! Dachte bzw. hoffte, dass die beiden nicht hier - wie Heidi - vor der Tür stehen mit gepackten Koffern. Denn zumindest die Große ist sehr schwierig und mit der würde ich meine 2jährige nicht alleine in einem Raum lassen... Hätte zuviel Angst, dass da irgendwas schief geht... Außerdem hätten wir dann auf einen Schlag vier Kinder - OK, z. Z. 3, aber wir bekommen ja auch noch ein 2. Außerdem haben wir auch nicht den besten Draht zu ihrer Schwester...
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