JasSki93
Huhu,
ich möchte nun endlich ein Juniorkonto bei meiner Bank eröffnen.
Ich habe den Antrag jetzt ausgedruckt und laut checkliste wollen die u.a. eine beglaubigte Kopie der Sorgerechtserklärung. Wir sind nicht verheiratet aber haben das gemeinsame Sorgerecht.
Kann hier jemand erklären weshalb es eine beglaubigte Kopie sein muss? Wir stehen ja auch beide in der Geburtsurkunde?
Denn ich wollte bereits anfang des Jahres das Konto eröffnen aber ich bekomme vom Jugendamt keine beglaubigte Kopie. Wir sind damals umgezogen und das Jugendamt was die sorgerechtserklärung damals ausstellte ist 600km weit weg. Die Frau ist auch echt unfreundlich. Habe sie mehrmals per Mail und Telefon angefragt das das bräuchte. Aber jedes mal sagt sie mir sie wüsste gar nicht wozu eine Bank das braucht und sie stellt mir das nicht aus
kann man die kopie auch woanders beglaubigen lassen? Wie habt ihr das gemacht?
Guten Morgen, Wir haben auch ein Juniorkonto eröffnet und haben keine beglaubigte Kopie benötigt, sondern eine einfache. Sind ebenfalls nicht verheiratet, aber haben das gemeinsame Sorgerecht. Hast du schon bei der Bank direkt angefragt? Oder probier es einfach. Notfalls kannst du dann das Schreiben "Wir brauchen eine beglaubigte Kopie" beim Jugendamt vorlegen. Liebe Grüße und einen guten Rutsch
Die beglaubigte Kopie kannst du bei deiner Stadtverwaltung machen lassen. Ich würde vorher in der Bank nachfragen, ob die sich vom Original selber eine Kopie machen können.
Hi, ihr habt das Original der Sorgerechtserklräung vorliegen, das ist also nicht beim Jugendamt? Dann kann jede Behörde eine Kopie machen und diese beglaubigen. Alternativ kann sich die Bank die Kopie dann eben auch selbst machen.
Das ist absolut üblich und hat etwas mit den Vorschriften über Geldwäsche zu tun. Im Geldwäschegesetz sind solche Dinge verankert, um eben Geldwäsche zu verhindern. Nervig, aber nötig. Hat sich die Bank nicht zur Schikane ausgedacht.
Wir mussten keine beglaubigte Kopie vorlegen. Aber du kannst eine Beglaubigung ha nicht kur durch die ausstellenden Stelle machen lassen (falls das JA überhaupt beglaubigt). Bei uns kann man so was im Bürgerbüro der Stadtverwaltung machen lassen. Die schauen sich einfach das Original an und zeichnen dann eine Kopie als "geglaubigt" ab.
Eine beglaubigte Kopie bedeutet nur, dass eine dazu berechtigte Stelle bescheinigt, dass Kopie und Original identisch sind. Das machen im Allgemeinen die Stadtverwaltungen/Einwohnermeldeamt. Fertige eine Kopie der Sorgerechtsbescheinigung an, gehe mit Original und Kopie zum Einwohnermeldeamt und lasse die Kopie dort beglaubigen. Kostet ca. 5 Euro. Falls du das Original nicht mehr hast, müsstest du dir eine Zweitschrift ausfertigen lassen. Das müsste die Stelle tun, von der du damals das Original erhalten hast. Silvia
Danke für eure Antworten. Ich werde erstmal alles als Kopie weg senden.
Im schlimmsten Fall werden die sich eh wieder melden.
Hatte mich nur gewundert weil die Frau beim Jugendamt meinte sie hätte es noch nie gehört das die Bank das braucht. Ich selber hab immer gedacht das die Geburtsurkunde reicht. Da stehen wir Eltern ja drin (also in unserem Fall).
Wünsche euch allen einen guten rutsch
Hi, mach eine Kopie, geh damit zu irgendeiner Behörde, mit Original und Kopie. Sogar eine Bank kann bestimmte Kopien beglaubigen. Das kostet ein paar Euro und geht sehr gut. Frag doch mal die Bank, ob sie das selbst machen können, wenn Du Original und Kopie mitbringst. Das muss nicht direkt vom JA ausgestellt werden. Bei uns mussten wir beide zwingend dabei sein, also der Vater und ich, obwohl wir verheiratet sind, das alles nachweisen können, auch dass wir mit Kind zusammen wohnen. Viel Erfolg! VG Sileick
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