Karina79
Frage! Wie ist das? Ich bin alleinerziehende Mutter und Single! Ich bekomme Hartz4, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss! Wie ist das jetzt aber, wenn ich mal wieder jemanden kennenlerne und mit ihm zusammen ziehen möchte, wie wird das mit dem geld gerechnet. mir wurde da erzählt, da§ der unterhaltsvorschuß dann evtl. wegfallen würde! wegen bedarfsgemeinschaft und so! hat jemand ahnung?
Der fällt nur bei Hochzeit weg oder wenn du mit dem Vater der Kinder zusammen ziehst.
Sein Einkommen wird bei Hartz4 angerechnet, das Kindergeld bleibt und der Unterhaltsvorschuß bleibt auch, solang er nicht der Vater des Kindes ist oder ihr heiratet. Allerdings wird der Unterhaltsvorschuß längstens für 6 Jahre bzw. bis zum 12. Geburtstag des Kindes bezahlt.
der UV wird weitergezahlt es sei denn du heiratest dein alleinerziehendenzuschlag würde allerdings wegfallen und sein gehalt (wenn vorhanden) wird angerechnet
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