Elternforum Rund ums Baby

Auch mal Elterngeld

Auch mal Elterngeld

kitkat170583

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Ich habe das Gefühl das sich hier einige gut auskennen. wollte mir nur einmal anhören ob mein Plan so richtig gedacht ist. Im März soll der Knirps kommen. Ich würde gerne 12 Monate zuhause bleiben. Also ab April 2023 wieder arbeiten gehen. Dafür bekomme ich doch elterngeld und für die 2 Monate nach Geburt Mutterschaftsgeld, oder? Der Papa würde dann gerne 2 Monate direkt im Anschluss an meine elternzeit auch elternzeit nehmen. Ist das so richtig gedacht von mir? Mein Mann bekommt doch dann elterngeld von seinem Arbeitgeber bzw gerechnet von seinem Gehalt oder?


Felica

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Antwort auf Beitrag von kitkat170583

Ja und nein. Willst du wirklich zu 100% nach dem Jahr EG und EZ wieder in VZ einsteigen? Wenn ja, kannst du das so machen. Du bekommst, wie auch dein Mann, jeweils etwa 67% des Einkommens vor Geburt. Auch wenn dein Mann seine Zeit erst deutlich später nimmt. Und das Geld kommt nicht vom AG sondern vom Staat, genauer gesagt der EG-Kasse. Mit 12 Monaten daheim müsstest du aber bereits wieder im März arbeiten, nicht erst im April. Dein erster Arbeitstag wäre dann der erste Geburtstag deines Kindes. Solltest du nicht wieder in VZ einsteigen wollen, wozu ich dir raten würde, empfehle ich dir 2 Jahre EZ einzureichen. Mit dem Hinweis an dem AG das du nach einem Jahr wieder innerhalb der EZ in TZ einsteigst. Am besten mit genauen Daten, die solltest du bei der Mitteilung der EZ so wieso machen und im besten Fall mit deinen Wunscharbeitszeiten und -tagen. Widerspricht der AG diesen nicht zeitnah, kannst du dich nämlich nach einem Jahr darauf berufen. Darüber hinaus empfehle ich euch, das ihr euch mit den bis zu 4 Partnerschaftsbonusmonaten und deren Voraussetzungen auseinander setzt. Hintergrund ist der, wenn euer Kind im März kommt, müsst ihr, wenn es doof läuft, die Zeit bis August überbrücken. Viele TaMü und KiTas nehmen neue Kinder nur im August an, dann wenn die älteren in die Schule wechseln. Ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz ist schön, nützt aber wenig wenn es keinen gibt. Habt ihr erst im August einen Platz, dann könntet ihr die Zeit bis dahin überbrücken, samt Eingewöhnung, indem ihr beide in TZ arbeitet und zusätzlich EG über die normalen EG-Monate hinaus bekommt. Das ist aber an strenge Vorgaben gebunden, die jetzt im September 21 aber wohl Elternfreundlicher gestaltet worden sind. Alles Gute


kitkat170583

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Antwort auf Beitrag von Felica

Ich arbeite in einem 3 Mann Betrieb 26 Std die Woche. So werde ich nach 12 Monaten auch wieder einsteigen. Nach den 2 Monaten EZ nimmt mein Mann sich seine 4 Wochen Jahresurlaub und wenn dann der Kita Platz noch nicht zur Verfügung steht hat er noch die Möglichkeit für 1 oder 2 Monate in teilzeit zu arbeiten (also die Tage die ich frei habe würde er dann arbeiten). Das ich später wieder anfange zu arbeiten ist leider nicht möglich.


Felica

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Antwort auf Beitrag von kitkat170583

Dann nimm trotzdem 2 Jahre EZ. Du bleibst ja bei unter 32 Std due Woche. Schon wegen kündigungsschutz. Den hast du ja ansonsten bei einem Kleinbetriebe nicht. In der EZ aber schon. Auch dann wenn du arbeitest.


kitkat170583

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Antwort auf Beitrag von Felica

Ok. Vielen Dank.


Babyborn18

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Antwort auf Beitrag von Felica

Huhu, ich schließe direkt eine Frage an :) Wieso ist es denn sinnvoll 2 Jahre EZ zu beantragen bzw Teilzeit in Elternzeit zu beantragen? Unsere Maus kommt auch in März und ich wollte 14 Monate EZ machen und danach wieder, wie Jetzt, 30 Stunden arbeiten. Ich habe im öffentlichen Dienst, unbefristet. Meine Stelle ist mir also sicher. Was hätte ich also für Vorteile, außer Kündigungsschutz, wenn ich längere Elternzeit beantrage und dann arbeite? Danke schon Mal :)


Felica

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Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Den Kündigungsschutz. Und Flexibilität. Den, wenn du zB noch einmal daheim bleiben musst, weil zB Kinderbetreuung nicht gesichert, kann du relativ problemlos die EZ-Vereinbarung kündigen. Dann bleibt aber dein eigentlicher Vertrag bestehen. Hast du allerdings weniger als 2 Jahre EZ eingereicht, benötigst du das OK des AG um wieder in EZ zu gehen. Erst ab dem 2ten Geburtstag könntest du wieder erneut, ohne seine Zustimmung, neue EZ einreichen. Für Steuer, Rente usw ist das dagegen alles ohne Belang. Im öffentlichen Dienst mag das alles weniger wichtig sein. Nur sind die wenigsten im öffentlichen Dienst beschäftigt. Das größte Problem ist einfach, du musst dich für 2 Jahre festlegen zu einem Zeitpunkt, wo du noch gar nicht abschätzen kannst was kommt. Ich finde da kann der rat dann nur lauten, für alle Eventualitäten so gut es geht vorzubeugen. So unwahrscheinlich sie auch sein mögen. Wir erleben doch seit 2 Jahren eine Situation, mit der wohl niemand von uns wirklich jemals gerechnet hätte.