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Arbeitsrecht Frage- Krankschreibung/ Gleittag

Arbeitsrecht Frage- Krankschreibung/ Gleittag

knallfrosch83

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Hallo alle samt, ich habe mal eine Rechtliche Frage, bisher habe ich meine Anwältin noch nicht erreicht um sie zu Fragen. Ich hatte vor 2 Wochen einen Gleittag auf Arbeit beantrag und diesen genehmigt bekommen. Nun ist es so das ich Krank geworden bin, auch über diesen Gleittag. Jetzt habe meine AG diesen GT nicht berücksichtigt und mir meine Stunden für diesen Tag abgezogen obwohl ich Krank geschrieben war. Ich dachte immer das der AU Schein zählt, denn ich kann ja nichts dafür das ich Krank geworden bin. Mein AG meinte das ich das Risiko tragen muss wenn ich krank werde und das der Gesetzgeber das so vorschreibt. Das geht doch nicht mit rechten Dingen zu oder Täusche ich mich?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von knallfrosch83

Nein, also jetzt mal ohne Rechtsanwältinnenhintergrundwissen, sagt mir mein Verstand (und die Praxis meines Arbeitgebers) das die Gleitzeit Dir zu Unrecht abgezogen worden ist. Genauso verhält es sich auch im Urlaub, wenn Du da krank wirst, bekommst Du Deine Urlaubstage zurück. Da gibt es sicher auch § zu


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von knallfrosch83

Erholungsurlaub und Gleittage sind unterschiedlich zu behandeln. Wenn Du im Erholungsurlaub krank wirst, dann bekommt Du die Tage zurück, bei Gleittagen ist das anders. Ich weiß nur gerade nicht, wo das steht. Ich schau mal, ob ich dazu etwas finde.


Mitglied inaktiv

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http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/news_arbeitsrecht/1883160/Arbeitsunfaehigkeit_an_einem_Gleitzeittag.html http://www.it-dozent-bellin.de/arbeitsrecht-urteile/arbeitsrecht-urteile/index.html


knallfrosch83

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... ich habs auch grad gefunden gehabt. Ist trotzdem ärgerlich, man wird ja nicht mit absicht krank!


Mitglied inaktiv

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Eyyyy, das ist aber fies. Auch wenn die Überstunden angeordnet sind?


Honey58

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Antwort auf Beitrag von knallfrosch83

...Außer euer Tarifvertrag enthält hierzu gesonderte Regelungen. Ansonsten trägt in DIESEM Fall der AN das Risiko am Gleittag zu erkranken. Das ergibt sich aus dem Umkehrschluss aus Paragraph 9 BUrlG. Hier wird ausschliesslich der Fall der Erkrankung im URLAUB geregelt. Ergo gilt das nicht für den Fall, wenn man Überstunden abbaut. http://dejure.org/gesetze/BUrlG/9.html


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von knallfrosch83

Bei uns wird der Gleittag gut geschrieben wenn man krank ist, also die Stunden nicht abgezogen, wenn wir uns bis früh 7.30 Uhr krank melden. Wenn wir schon vorher krank sind, reicht ein Anruf, das der Gleittag aufgrund von Krankheit zurück genommen wird.