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arbeitgeberzuschuss

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arbeitgeberzuschuss

sandra1509

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Kann mir jemand sagen ob man den arbeitbeberzuschuss zum mutterschaftsgeld auch dann wieder bekommt wenn man sich noch in elternzeit mit dem ersten kind befindet? Also sprich...die elternzeit vom ersten kind wird fruhzeitig abgelöst um in den muttschutz für das zweite kind zu gehen. Da man ja während der elternzeit nicht gearbeitet hat bin ich mir nicht sicher ob man ei recht auf den arbeitgeberzuschuss, bei kind 2, hat. kennt sich jemand aus?


Krümel006

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Antwort auf Beitrag von sandra1509

Hi! Du musst die Elternzeit für das erste Kind schriftlich beenden und zwar zum Beginn des Mutterschutzes für Kind 2. Dann steht dir der Arbeitgeberzuschuss zu, denn dann greift dein Vertrag wieder von vor der ersten Elternzeit. So wurde es mir vor kurzem hier erklärt. Viele Grüße