Mitglied inaktiv
ich schon wieder aber ich hab da mal noch ne frage ich habe ja nun das alleinige sorgerecht wenn mit mir was passiert...was muss ich machen das meine tochter dann in die hände meiner eltern kommt...ich meine so wie ich damals aufgeklärt wurde als wir da die vaterschaftsurkunde und so gemacht haben...da wurde ich aufgeklärt das sie wenn mit mir was passiert in die hände des staates erts mal kommt und die entscheiden dann wo sie hinkommt...
Wende dich am besten ans Vormundschaftsgericht. Die müssten weiter helfen können. Ich denke das Jugendamt auch, wo du die Vaterschaftserklärung gemacht hast. Lg
Der kann ein Sorgerechtstestament machen das beim Amtsgericht hinterlegt ist. Haben wir auch. Wir haben sogar rein schreiben lassen wen wir bei der Erziehung unserer Kinder komplett ausschliessen. Sowas geht. Aber wieweit du den Vater ausschliessen kannst weiß ich nicht.
ich meine kann man sowas beim notar machen. also wie ein testament. das du bestimmen kannst, wer sie bekommt
was das geht auch das man reinschreiben lassen kann wer bei der erziehung mitbestimmen darf und wer nicht?????????
Ich bin zwar nicht alleinerziehend, doch man kann beim notar natürlcih festlegen, wer im falle des todes das kind beaufsichtigen sollte und wer NICHT. Uns war das total wichtig, denn wenn uns was passiert, wollen wir nicht, dass die kinder in die hände einer pflegefamilie fallen oder sogar getrennt werden. ich weiss aber nicht, ob das bei dir auch so einfach geht.