Mitglied inaktiv
Hallo .. ich frage nicht für mich. Eine Freundin von mir ist ganz aufgelöst. Ihr ALG1 läuft Mitte Oktober aus und sie muss dann ALG2 beantragen, hofft natürlich bis dahin endlich eine Arbeit zu finden. Sie hat sich gestern den Antrag geholt, bin den mit ihr durchgegangen. Da steht u.a. Sparkonten angeben. Sie hat für ihr Kind ein Sparbuch, das aber festgelegt ist, bis das Kind 18 J. ist. Können die an das Geld dran, also das Amt oder ist das Geld sicher auf dem Sparbuch? Oder sollte sie das auflösen und auf den Onkel/Tante/Oma/Opa oder so schreiben lassen ?? Das Kind kann ja nichts für die Misere der Mutter. Ich kenn mich gar nicht damit aus. Danke schon mal im voraus. LG Nicci
3100,-€ sind pro Kind freibetrag
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und sie kann es ruhig angeben und wenn die sagen, sie soll es verbrauchen, kann sie sagen "NE, schauen sie mal hier: § 12 SGB II Zu berücksichtigendes Vermögen (1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. (2) Vom Vermögen sind abzusetzen 1.ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr des volljährigen Hilfebedürftigen und seines Partners, mindestens aber jeweils 3.100 Euro; der Grundfreibetrag darf für den volljährigen Hilfebedürftigen und seinen Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen, 1a.ein Grundfreibetrag in Höhe von 3.100 Euro für jedes hilfebedürftige minderjährige Kind" das kopierst du ihr, sie druckt es aus und fertig
..ich habs ihr schon ausgedruckt.
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es gibt jedenfalls einen freibetrag pro lebensjahr wo der staat nicht ran kommt!
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