toastie
hi, könnte man auf die familienkasse gehen und akteneinsicht fordern? hat man als kindergeldantragsteller das recht dazu? lg
warum will man das?
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du kennst doch deine Angaben bei der Familienkasse...
wenn man vor drei jahren einen antrag gestellt hat weiss man nicht mehr ob man einen abzweigungsvertrag unterschreiben hat oder nicht. es geht um kindergeld für erwachsene behinderte.
keine ahnung was ein abzweigungsvertrag ist wollen die dir die auskuft so nich geben? mit welcher begründung?
die wollen keine auskunft geben und verstricken sich in widersprüche. die mutter ist bald in der stadt wo die familienkasse ihren sitz hat.
Der Kindergeldberechtige ist aber nicht der Abzweigungempfänger! Kommt auf den Sachverhalt an. Wenn das behinderte Kind einen Betreuer hat, dann kann dieser Auskunft bekommen, ob ein Abzweigunsantrag besteht! Ansonten der Kindergeldberechtige (also die Eltern) LG Lucy
der Antragsteller wäre die mutter.das behinderte kind lebt in einem eigenen haushalt. der abzweigungsempfänger wäre das kind.
O.k. Wie war jetzt noch mal der Sachverhalt? Das Kind weiß nicht mehr, ob es einen Abzw.Antrag gestellt hat, oder wie war die Frage?? Aber ja, Akteneinsicht kann die Mutter verlangen!
wenn du auch der meinung bist das die mutti die akte sehen darf bin ich ja beruhigt. was ämter alles anstellen um nicht zahlen zu müssen is echt der hammer.
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