Tanja2255
Moin zusammen, wir wohnen in NRW, in einer kleinen Gemeinde. Unser Grundstück endet an einem Wald. Diesen Wald bearbeitet der Förster zur Zeit, fällt Bäume etc. Da in den letzten Jahren viele Anwohner dort ihren Unrat/ Abschnitte in den Wald warfen, will der Förtser nun, dass wir (also alle Anwohner mit Grundstück zum Wald) unsere Gartentore entfernen und somit nicht mehr in den Wald gehen. Darf er das einfach so bestimmen? Waldverbot? Und ICh kann doch einfach 12 Tore hinstellen, als Zaun....mein Grundstück!? Zudem wird er, laut seiner Aussage, aus dem Holzabschnitt, der gerade durch die Fällung der Fichten ensteht) einen ca 2 meter hohen Wall aus Ästen errichten, Angrenzend an unsere Grundstücke. Ist das zulässig? Wir werden quasi auf einen riesen Haufen Astschrott gucken. Zudem soll die Entfernung des Mülls von den Anwohnern getragen werden. Hinter (fast) jedem Grundstück ist ein großer Haufen von Abhscnitten, Gras, etc. Den Müllberg der hinter unserem Haus ist, habe ich nicht gemacht; wir wohnen erst seit 4 Monaten hier, haben also mit der Vermüllung des Waldes nichts zu tun.Wer den gemacht hat, weiß ich natürlich nicht, aber ich will auch nicht zahlen, für Dinge die ich nicht begehe... Was denkt ihr?
Warum fragst du keinen Anwalt
Werde ich im Fall der Fälle sicherlich tun müssen. Wollte mal andere Meinungen hören, deswegen schreibe ich in ein FORUM
Ja das darf er machen.
Warum sollte er euch Vorschriften machen dürfen. Dafür was ander Anwohner tun oder nicht tun oder taten, bist du doch nicht verantwortlich! Frag doch mal bei der Gemeinde nach! Ich halte es allerdings für ausgeschlossen, dass er euch Anweisungen erteilen darf.
Hat die stellen bedeuten gleichzusetzen mit der polizei.
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Das der Förster zur Exekutiven Gewalt gehört.
Du bekloppteste Stück!
Rechte der revierförster. Kannst nachlesen. Er hat im forstwesen die selben Stellenwert wie ein Polizist. Seinen anweisungen ist folge zu leisten.
ich versteh dein schreibsel nicht. du solltest entweder einen duden kaufen, oder mal lesen, was du da schreibst. und mit sicherheit ist dem förster folge zu leisten, aber er hat nicht über die grundstücke zu bestimmen. im übrigen ist jedem staatlichen bediensteten folge zu leisten, also auch der feuerwehr, der bundeswehr usw.
Kann dir auch untersagen an bestimmten stellen den wald zu betreten. Demzufolge kann er auch das entfernen des tores verlangen. Nachzulesen im GESETZ ÜBER RECHTE DER REVIERFÖRSTER.
und wenn es mich interessiert, kann ich nachlesen. kümmer dich lieber um dich selber und lern endlich richtig schreiben, so dass man es auch versteht, ohne zu rätseln
Sowas gibt es? Mit exakt dem Namen? Nie gehört. Bitte mal verlinken! ![]()
Liest du dir eigentlich auch mal die Links durch, die du einstellst? Meine Güte.... h
Spielverderberin...
War doch eh klar, dass die Lügentante wieder nur Halbwissen breittritt. ![]()
Schwer zu sagen ohne die Örtlichkeiten genau zu kennen. Ich würde mich bei der Gemeinde ( im Rathaus) erkundigen. Meiner Meinung nach kann man euch nicht vorschreiben ob euer Zaun eine Gartentür hat oder nicht. Ich versteh aber auch den Förster. Ein Wald ist nun mal kein Schuttplatz in den jeder seinen Abfall werfen kann. Gibts keinen Wertstoffhof in der Gemeide, in dem man sein Grüngut entsorgen kann. Ich geh mal davon aus es geht um den Rasenschnitt und was beim Heckenschneiden abfällt.
Nach meinem 3. Satz im 3. Absatz gehört ein Fragezeichen
http://landkreis-landshut.de/Landratsamt/Aktuelles.aspx?rssid=107c16f1-06a5-4bcb-937b-0193b71ea17f
Was das Zahlen von irgendwelchen Bußgeldern wegen der Vermüllung betrifft, würde ich mich entspannt zurücklehnen, und auf einen Bescheid warten. Sobald der kommt, unverzüglich Widerspruch einlegen, und eben begründen, warum das nicht euer Müll sein kann. Der Förster soll dann den Bescheid an den Hausbesitzer ergehen lassen, der ihn sicherlich an den Vormieter weiterreichen wird. Des weiteren würde ich vorab auch schon nach den geltenden Bestimmungen für euren Landkreis googeln! Und am Montag einfach bei eurem Rathaus anrufen, und fragen, wer zuständig ist.
, dass der Förster in bestimmten Fällen über die Art der Grundstücksbegrenzung entscheiden kann. Unser Grunstück grenzt an einen öffentlichen Park und es gab hinsichtlich der Art der Bepflanzung genaue Vorschriften von der Stadt. Auch wurden wir verpflichtet, in unserem Garten einen Obstbaum zu pflanzen, da das Grundstück vorher Teil einer Streuobstwiese war, beim Bau des Hauses Obstbäume gefällt werden mussten, für die nach Fertigstellung Ersatz geschaffen werden musste. Aus diesem Grund würde ich bei der Stadt/ Forstamt nachfragen.
...auch über die ART eines Zaunes als Begrenzung zum ÖFFENTLCIHEN Grund ( nicht zum Nachbarn ) gibt es genaue Vorschriften. Ein Zaun muss bei uns z.B. 20 cm über dem Boden enden ( wegen Igeln etc....)
Das nennt sich B-Plan. Da stehen die Bebauungsregeln für neue Wohngebiete drin. Dachfarbe, Dachform, Zaunart.... Das kann der Förster aber nicht einfach für ein bestehendes Wohngebiet beschließen.
Eine solche Verordnung hätte in unserem Garten einen drastischen Anstieg der Todesrate der Igel zur Folge gehabt. Unsere Hunde sahen sie leider als willkommene Jagdbeute, und wir mussten jedes noch so kleine Schlupfloch stopfen, damit sie nicht zu Schaden kamen...
Achso....wusstsch nich.
Aber es gibt sicher wieder eine Änderung zur Änderung zur Änderung des Bebauungsplanes ![]()
Ich würde da ehrlich gesagt einen Anwalt zu Rate ziehen oder mit dem Bürgermeister sprechen. Er hat durchaus die Befugnis, Bußgelder zu verteilen, aber ihr habt als Eigentümer auch Rechte, die es zu achten gibt. Ich geh mal davon aus, der Zaun (inklusive Gartentor) steht schon länger da und wurde nicht unbefugt dort angebracht. Ebenso wird wohl der Forsteigentümer von den baulichen Begebenheiten schon länger Kenntnis haben??? https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000274#det33292 9 Hier findest du ggf Gesetze, die dir weiterhelfen. LG h
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