Narni@
Ich war gerade mal bei meiner Freundin. Sie hat sich nicht arbeitslos gemeldet.
Versichert hat sie sich über den Mann.
Ab nächste Woche geht sie wohl 2-3 Tage arbeiten für 5h am tag.
Ihr wurde ja gesagt das sie kein alg bekommt, , deshalb hat sie sich nicht angemeldet und bei einem 450 € job bekäme sie eh nicht viel. ![]()
Und frueher hat man sich arbeitslos gemeldet (auch ohne bezug) wegen der anwartschaftzeiten beim rentenversicherungstraeger.
...das sollte man auch jetzt noch machen. Außerdem: es gibt ja durchaus gute Leistungen, wie z.B. Fortbildungen.
das sie kein alg bekommt ist quatsch, wenn sie ein jahr gearbeitet hat, dann bekommt sie auch welches, die frage ist natürlich wie lange und wie viel. und wenn sie so rechnen müssen, würde ich jede 20 euro dankbar annehmen. und soweit ich weiß, zählt es bei alg1 auch noch in die rentenanwartschaft mit rein.
Wenn sie nur einen minijob hatte..bekommt sie aber kein algi
So hat man es ihr wohl auch gesagt. Bei einem Minijob gibt es kein Alg 1.
Anspruch auf ALG I hat, wer innerhalb der letzten 24 Monate mindesten 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Und arbeitslos ist und sich arbeitssuchend meldet. Die sog. Minijobs zeichnen sich aber gerade dadurch aus, dass dort keine Sozialabgaben geleistet werden, also nicht in die Arbeistlosenversicherung eingezahlt wird. Ergo: nur Minijob reicht nicht für Anspruch auf ALG I
Die Freundin hatte doch nur zwei Monate gearbeitet! Und nicht mindestens 12!
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