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1.Hilfe Kurs im Urlaub

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1.Hilfe Kurs im Urlaub

Soraya14

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Hallo, ihr Lieben! Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und hat ein paar Tipps für mich. Folgende Situation: Da meine Tochter krank war, konnte ich 2 meiner Urlaustage nicht nehmen (war mit ihr krankgeschrieben). Diese 2 Tage hat mir meine Chefin nun nächste Woche Mittwoch und Donnerstag aufgedrückt. Am Mittwoch habe ich aber einen Termin für einen 1.Hilfe Kurs, den mein AG (städtischer Träger) alle 2 Jahre verlangt. Termin hat der AG gemacht, er bezahlt auch die Kosten. Galt bisher immer auch als Arbeitszeit. Ich find's nur schade um meinen Urlaubstag. Ist das überhaupt so rechtens? Dank euch schon mal uns liebe Grüße...


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Soraya14

Naja, rechtens ist ja schon mal überhaupt nicht sich mit dem Kind krankschreiben zu lassen, da würde ich nun die Füße ganz still halten und das einfach so hinnehmen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

warum sind kinderkranktage nicht rechtens????


lilly1211

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Rechtlich korrekt wäre es sich unbezahlt freistellen zu lassen um das kranke Kind zu pflegen und den Verdienstausfall von der Krankenkasse des Kindes zu fordern. Mit dem Kind selbst krankschreiben lassen ist Betrug! Leider liest man das hier immer wieder.


Trini

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Kind krank ist doch eigentlich nicht "erstattungsfähig". Weil man das ja nur kriegt, wenn die Betreuung nicht anders sichergestellt werden kann. Wenn man aber eh zu Hause ist, IST die Betreuung sichergestellt. Anders, wenn man selbst krank ist. Natürlich kann man keinen Zwangsurlaub bekommen, wenn man an dem Tag ein unaufschiebbares Dienstgeschäft hat. Trini


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Trini

Sie war ja nicht Kind krank, sie hat sich mit dem Kind krankschreiben lassen! Und WENN sie denn kindkrank gemacht hätte wäre es auch nicht korrekt gewesen der Krankenkasse gegenüber - eben weil sie ja Urlaub gehabt hätte!


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Ich gehe davon aus, dass „Kindkrank“ gemeint war.


Trini

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Antwort auf Beitrag von Trini

https://www.hensche.de/Kind_erkrankt_im_Urlaub_Urlaubstage_sind_verbraucht_LAG_Berlin-Brdbg_11Sa1475-10.html


Trini

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Davon ging ich auch aus. Und da steht ihr eben keine Nachgewährung zu. Trini


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Trini

Sorry aber wenn ich nach einer rechtlichen Auskunft frage dann sollte ich wohl in der Lage sein den Sachverhalt korrekt zu beschreiben? Sie schreibt sie war krankgeschrieben. Von unbezahlt zuhause und Krankenkasse steht da nix. Egal.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

...und selbst wenn dann ist es ja auch nicht korrekt weil sie ja keinen Betreuungsengpass hatte und es keinen Grund gab die Krankenkasse mit einem gar nicht vorhandenen Gehaltsausfall zu belasten. Das war dann ja auch gemogelt oder?


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Trini

Warum soll man etwas hinterfragen, was der Chef schon durchgewunden hat?! Der Urlaub wurde erhalten und ich finde auch, das ist doch toll.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Das ist toll? Das ist halt zulasten unserer Krankenkassen. Ihr wurde ein Verdienstausfall erstattet der eigentlich gar nicht nötig war weil sie Urlaub hatte und das Kind betreuen hätte können!


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Ich rege mich auch sehr schnell bei diesem Thema auf...aber was genau und wieso steht da ja gar nicht! Und wenn mein Kind krank ist, kriege ich nix von der Krankenkasse. Weißt du alles nicht, wie es bei der AP genau ist. Also Bälle flach halten.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Du ich kriege auch nichts von meiner Krankenkasse. Bei mir geht das voll zu meinen Lasten. Aber als ich das "krankgeschrieben" im AP als "krankgeschrieben" interpretiert habe wurde ich hier aufgeklärt dass sie bestimmt kindkrank über Krankenkasse meint. Ok. Wie gesagt wenn ich rechtliche Auskunft will dann muss ich halt in der Lage sein den Sachverhalt korrekt zu schildern. Und sowohl krankgeschrieben als auch kindkrank sind rechtlich nicht ok wenn sie Urlaub hat und damit keinen Engpass.


Clivi8

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Man sollte sich dennoch vor Augen halten, dass Urlaub der Erholung dienen sollte und nicht der Pflege eines kranken Kindes.


Kinderland

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Bei kind krank bekommt man bis zun vollendeten 12 LJ einen" kinderkrankenschein" . Mann kann mit dem kind zu Hause bleiben. Das zahlt die Kk


Kinderland

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Ja die Mutter wird krank geschrieben.


Kinderland

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Wer so dumm ist für krank oder Kind krank seinen Urlaub, dem ist nicht helfen.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Urlaub dient der Erholung. Ein krankes Kind betreuen, ist keine Erholung. Daher ist es für mich richtig die Tage über die kk abzurechnen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kinderland

Frau kann auch zu Hause bleiben, nicht nur Mann!


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Soraya14

Ich würde den AG bitten, einen neuen Termin für den 1. Hilfekurs für dich zu vereinbaren, da du ja Urlaub hast und die 2 Tage spontan eine Kurzreise machst.


Clivi8

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

So würde ich es auch versuchen zu handhaben.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Soraya14

Weiß denn die Chefin (noch), dass da der Erste-Hilfe-Kurs ist? Falls nein bzw. das nicht sicher ist, würde ich sie halt darauf ansprechen und fragen, wie das nun gehandhabt werden soll/kann. Wenn Du tatsächluch Deinen Urlaub "opfern" sollst, kannst Du immer noch überlegen, ob das rechtens ist. Ich persönlich vermute ja: nein, wenn der Betrieb gesetzlich verpflichtet ist, Arbeitnehmer als Ersthelfer auszubilden.


Soraya14

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Antwort auf Beitrag von Soraya14

Oh sorry, ich wollte die wollte die Frage kurz und knapp und ohne zuviel Text stellen. Also hier nochmal genauer: Ich hatte die ganze Woche Urlaub. Seit Samstag ist meine Kleine schon krank. Montag war es so heftig, dass wir zum Arzt sind. Der hat sie 2 Tage krankgeschrieben. Nicht mich! Wir haben so einen Schein, den ich bei der KK einreiche. Sorry, aber ich kenn mich da noch nicht so aus. Die Maus ist leider immer noch krank, und ich habe nach wie vor Urlaub. Meine Chefin meinte auch, ich solle das "in meinem Urlaub abhandeln". Weiß jetzt nicht, ob das rechtens ist, meiner Auffassung nach liegt der Zweck des Urlaubs woanders, nämlich der Erholung des Arbeitnehmers. Und mit einem fiebernden weinenden Kind zuhause erholt man sich sicher nicht. Zumal ich mich wirklich auf den Urlaub gefreut hatte und mit meiner Maus so viele schöne Sachen machen wollte. Nun gut, das war ja nicht die Frage. Jedenfalls will meine Chefin, dass der Urlaub so schnell wie möglich weg kommt, deswegen hat sie mir nächste Woche die beiden Tage aufgedrückt. Hab ich auch nichts dagegen, auch nicht, dass ich mir das nicht aussuchen kann, wann. Aber so ein Urlaubstag ist doch kein richtiger Urlaub, wenn ich 8 Stunden zu einem Kurs gehen muss. Ist es wirklich so, dass sie mir Urlaub aufzwingen kann, obwohl da schon seit langer Zeit der Termin vom Träger steht? Danke und liebe Grüße...


Julia+Christopher

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Antwort auf Beitrag von Soraya14

Wenn du nicht selber krank geschrieben warst, sondern zur Betreuung des Kindes vom Kinderarzt einen Schein bekommen hast, hat Trini recht. Rein rechtlich ist der Urlaub dann weg. Du wirst zur Betreuung des Kindes frei gestellt, wenn niemand die Pflege übernehmen kann. Hast du Urlaub kannst du die Pflege übernehmen und kannst eigentlich keine Freistellung mit Erstatttung über die Krankenkassen erhalten. Solltest du den Urlaub im Nachhinein noch einmal nehmen können würde ich also auch die Füsse still halten, da du eigentlich sogar mehr bekommst als dir zusteht. Klar ist krankes Kind betreuen im Urlaub nicht toll. Aber so ist es nun mal wenn man Kinder hat. Und ich denke in Deutschland sollten wir uns auch mal vor Augen führen welche tollen Sozialleistungen wir haben und das schätzen, anstatt immer zu jammern. Kinderkranktage bei gesetzlich versicherten, das Anrecht auf unbezahlte Freistellung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für 6 Wochen, Krankengeld bei Krankheit darüber hinaus, Wiedereingliederung nach langer Krankheit, Reha, Mutter-Kind-Kur um nur ein paar zu nennen.


-Marla-

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Antwort auf Beitrag von Soraya14

Es ist sehr kulant von deinem AG dir die zwei Urlaubstage nochmal zu gewähren, tatsächlich stünde dir nur Ersatz zu wenn du selbst krank gewesen wärst. Ich könnte mir vorstellen, dass der Erste-Hilfe-Kurs im „neuen Urlaub“ deiner Chefin gar nicht bewußt war. Frage sie doch einfach ob du den Kurs oder diesen Urlaubstag verschieben kannst! Und ganz ehrlich, jede würde sich über so viel Kulanz freuen, Manche hier sollten mal die Kirche im Dorf lassen.


Soraya14

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Antwort auf Beitrag von Soraya14

Okay, danke. Wie gesagt, das wusste ich nicht...


Soraya14

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Antwort auf Beitrag von Soraya14

Es ist dann aber auch so, dass ich zwar einen Urlaubstag habe, aber trotzdem 6 Überstunden für den Kurs gutgeschrieben bekomme. Ist doch auch irgendwie Quatsch. Naja, ich rede Montag mal mit meiner Chefin. Vielleicht hatte sie den Kurs ja wirklich nicht mehr auf der Uhr... Dank euch und liebe Grüße...


VerenaSch

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Antwort auf Beitrag von Soraya14

Das hört sich doch schon wieder ganz anders an. Oben hast du noch geschrieben, dass du den Urlaubstag opfern müsstest. Ich würde es jetzt einfach dabei belassen.


Cherrykiss

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Antwort auf Beitrag von Soraya14

Hallo, wenn du Überstunden gut geschrieben bekommst, dann würde ich auch nix mehr ansprechen... keine schlafenden Hunde wecken. Lg


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Soraya14

Eigentlich finde ich ja: wenn Urlaub gewährt wird, ob zu Recht oder ungerechtfertigt, sollte der Arveitnehmer auch tatsächlich Urlaub haben und nichts Dienstliches machen müssen. Ein Fass aufmachen und rumstreiten wärde ich in Deinem Fall aber nicht. Aber mal freundlich und ohne Forderungen zu stellen anfragen, wie das jetzt mit dem Erste-Hilfe-Kurs gehandhabt werden soll, wo Du doch jetzt Urlaub bekommst, kannst ja trotzdem, wenn man mit der Chefin gut reden kann.


Trini

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Antwort auf Beitrag von Soraya14

Es ist eine extrem kulante Idee deiner Chefin den Urlaub, der wahrscheinlich am Jahresende verfallen würde, in Gleitzeit umzuwandeln, die dir erhalten bleibt. Trini