miina
hallo, ich bekomme im november baby nr.2, mein sohn ist im april 2011 geboren. ich habe und werde zwischen beiden kindern nicht mehr arbeiten gehen. kriege ich dann gar kein mutterschaftsgeld von der krankenkasse? nur nach der muschu-frist den mindest-elterngeldsatz von 300 euro? hab das irgendwo so gelesen und wollte mich nur noch mal vergewissern *schluck* bin dankbar für jede info, liebste grüße :-)
Genau, du bekommst als "Hausfrau" kein Mutterschaftsgeld, da du ja nicht arbeitest. Aber dafür die 300 Euro Elterngeld direkt ab Geburt ( weil ja kein Mutterschaftsgeld angerechnet werden kann) sowie 75 Euro Geschwisterbonus solange der Große unter 3 Jahre ist.
danke dir, dann sind die einbußen ja nicht so schlimm!
Bist du denn noch angestellt und befindest dich "nur" in Elternzeit? Ich bekam Mutterschaftsgeld von der KK, nur der Arbeitgeberzuschuss (der ja normal bis zu deinem Lohn aufstockt) entfiel. Also 6 Wochen vor & 8 Wochen nach der Geburt wurden 13€ am Tag von der KK bezahlt. Danach lief das Elterngeld weiter.
Also ich hab im April 2010 entbunden. Hatte 1 Jahr Elternzeit und Nr. 2 kam im Februar 2012. Ich hab auch nicht gearbeitet und war nur kurz beim Arbeitsamt gemeldet. Bekam von der KK den Mindestsatz von 13 € pro Tag und nun durch den Geschwisterbonus 375 € Elterngeld. Nun bin ich mit Nr. 3 schwanger. (Ungeplant) Der Kleine kommt kurz vor dem 1. Geburtstag des 2. Kindes. Eigentlich müsste mir doch trotzdem der Mindestsatz von 13 € zustehen, oder?
nein, mein letzter arbeitsvertrag lief vor kind 1 aus, so dass ich seit ablauf der elternzeit im april diesen jahres arbeitslos/zuhause bin. dann krieg ich kein mutterschaftsgeld, oder?
Das Problem ist, dass du kein bestehendes Arbeitsverhältnis hast. Ich habe eins und bekomme sogar aus folgende Gründen volles Mutterschaftsgeld: meine Tochter ist im Februar 2011 geboren und mein Sohn kommt in den nächsten Wochen. Vor einigen Monaten habe ich bei meinem AG beantragt, die Elternzeit meiner Tochter zur Geburt meines Sohnes zu stoppen, damit ich noch weitere 12 Monate an die Elternzeit meines Sohnes dranhängen kann. Dem muss der AG nicht zustimmen, doch meiner (öff. Dienst) hat es getan. Nur haben die die Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes enden lassen, und die neue Elternzeit kann ja Auch erst mit Ablauf dieser beginnen. Und gerade deshalb bekomme ich zu dem Geld von der KK auch noch den vollen AG-Zuschuss. Mir war das alles vorher nicht klar und wurde erst von einem AG darüber informiert. Umso Mehr freue ich mich jetzt... Bei dir kann es aber sein, dass du vielleicht. Noch etwas mehr Elterngeld Bekommst als du erwartest. Für die Berechnung gelten ja die letzten 12 Monate vor der Geburt. Zeiten in denen du Elterngeld bekommen hast und der Geburtsmonat deines Kindes werden jedoch nicht berücksichtigt, sodass bei dir dann vielleicht. noch Einkommenszeiten zählen. Obendrauf Kommt dann noch der Geschwisterbonus bis dein älteres Kind 3 Jahre alt wird. Wünsche dir eine schöne Rest-SS! LG sanctipetri
Hallo, hast du mal bei deiner Krankenkasse angerufen und in seinem Fall gefragt? Normalerweise stehen dir auch 13 € pro Tag für 6 Wochen vor u 4 Wochen danach zu... Ruf mal bei deiner Kasse an! Liebe Grüße!!!
bis jetzt nicht, aber dann mach ich das morgen mal... um endlich licht ins dunkel zu bringen *g* danke euch und einen schönen sonntag!!
Hallo, da ich vor der gleichen Fragestellung stehe, habe ich vorhin mit meiner KK telefoniert. Man bekommt Mutterschaftsgeld, aber ohne den Arbeitgeberzuschuss. LG
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