Mitglied inaktiv
Da im Kindergartenforum keine Antworten auf meine Fragen kamen, stelle ich die Fragen noch mal hier. Passt wohl auch besser hier hin, da hier ja auch eher Lehrerinnen mitlesen. In NRW werden die vom 02.09.2004 bis zum 31.09.2005 geborenen Kinder im Schuljahr 2011 eingeschult. Meine Tochter (Sept. 2005) gehört dann zu den Jüngsten (und Kleinsten und Leichtesten). Nach bisherigen Regelungen wäre sie ein Kann-Kind. aber es trifft sie nun mal, zu diesem Zeitpunkt ein Versuchskaninchen zu sein. Hier im Forum liest man ja nun oft genug, dass es nicht erstrebenswert ist, zu früh eingeschult zu werden. Hier die FRAGEN: Wann genau kann man zurückstellen lassen? Es heißt ja immer "wenn gravierende Gründe vorliegen". Was ist das? Wann wird ein Kind zurückgestellt (vom Gesundheitsamt, vom Schulamt, oder von wem)? Wer entscheidet? Welche Kritierien kann man heranziehen, um zu prüfen, ob ein Kind problemlos eingeschult werden kann?
nur haben Dir die wohl nicht so wirklich gepasst. Es sagten die meisten das Du Dir verfrüht Gedanken machst. Das einzige was von Dir kam war, das Dein Kind zu klein und zu leicht wäre. Ein Fussballfreund meines Sohnes ist jetzt 1,10 gross und ist letzten Sommer eingeschult worden. Der kleine Hänftling geht jeden Tag zu Fuss zur Schule und kann sich trotz seiner fehlenden körperlichen Grösse behaupten. Es kommt darauf an was im Kind steckt, und nicht wie gross die Verpackung ist..... Aber nun zum Thema: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Eltern/Einschulung/Einschulung/index.html Vielleicht hilft das schon ein wenig weiter ,-) LG Ute
Danke für den Link. Sowas wie "kleiner Hänftling" möchte ich meinem Kind ersparen.....
"Hier im Forum liest man ja nun oft genug, dass es nicht erstrebenswert ist, zu früh eingeschult zu werden." Das ist eine Pauschalaussage, mehr nicht ! Ich frage mich, warum du gegen die Einschulung bist ! Wirkliche Gründe nennst du nicht !
"Da im Kindergartenforum keine Antworten auf meine Fragen kamen, stelle ich die Fragen noch mal hier. " Du hast im Kindergartenforum keine Antworten bekommen ? Warum erzählst du das ?
Hier die FRAGEN: Wann genau kann man zurückstellen lassen? - keine Antwort erhalten! Es heißt ja immer "wenn gravierende Gründe vorliegen". Was ist das? - keine Antwort erhalten! Wann wird ein Kind zurückgestellt (vom Gesundheitsamt, vom Schulamt, oder von wem)? - keine Antwort erhalten! Wer entscheidet? Welche Kritierien kann man heranziehen, um zu prüfen, ob ein Kind problemlos eingeschult werden kann? - keine Antwort erhalten Lesen scheint sehr schwierig zu sein. Das Gelesene zu verstehen noch schwieriger.
§ 35 Abs,3 SchulG NRW: (3) Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Grün- den für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schullei- terin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutach- tens. Die Eltern sind anzuhören. Die Zeit der Zurückstellung wird in der Re- gel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet. Das Schulamt kann in Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern die Zeit der Zurückstellung auf die Dauer der Schulpflicht anrechnen. Das dürfte Deine Fragen im wesentlichen beantworten. Liebe Grüße Ebba
In NRW ist es ohne medizinischen Grund kaum möglich sein Kind zurückstellen zu lassen. Dass die Schulleitung zurück stellt ist so auch nicht immer richtig. Ich habe die Rückstellung durch für meinen Kleinen und bin dafür von Pontius zu Pilatus gelaufen. Erst zu der Schuldirektorin der Regelschule. Die meinte wegen seiner Defizite wäre keine Regelschule zuständig sondern Förderschule, also könne sie da nix zu sagen. Dann sind wir zur Schulamtsdirektorin für Förderschulen. Auf Grund seiner Herz OP Anfang Januar war sie dann für die Rückstellung, meinte aber dass durch das Jahr Aufschub evtl. doch die Regelschule in Frage käme und sie dann nicht zuständig sei. Dann sind wir zum Schulamtsdirektor für die Regelschulen, der sprach sich dann auch dafür aus und dann mussten wir wieder zur Schuldirektorin von ganz am Anfang. Zu klein, zu leicht usw. sind definitiv keine Gründe ein Kind zurück zu stellen. LG Tanja
Wieso Versuchskanninchen? In anderen Bundesländern ist der Stichtag schon lange 30.09., wie z. B. bei uns hier in Baden-Württemberg und die Kinder die mit teilweise noch 5 oder gerade 6 Jahre alt eingeschult wurden, haben es bis jetzt alle überlebt. Schau mal in anderen Ländern werden die Kinder generell mit 5 Jahren eingeschult und leben alle noch. Meine Kinder waren alles Muß-Kinder (geb. Januar, April und Juli) und waren immer kleine, leichte Heringe bei der Einschulung, konnten sich aber immer behaupten und gegenüber den anderen durchsetzen. Gruß Sylvia
...mein Sohn wurde letztes Jahr eingeschult...er war zu dem Zeitpunkt fast 6,5 Jahre alt und somit Schulpflichtig. Da Du so auf die Größe Deines Kindes eingehst, kann ich Dich beruhigen, denn er war zur Einschulung auch nur ca 1,10 groß und wog gerade mal ca17 kg! Jetzt kommt er in die 2. Klasse und ist 1,16cm und hat 19kg! Das ist zwar klein, aber auch er geht zufuß zur Schule...trägt seine Tasche selber ( sie haben Fächer in der Klasse, dass sie nur die wirklich zuhause benötigten Sachen mit hin und her tragen müssen) und es ist kein Problem. Auf die Größe kommt es da wirklich nicht an....das ist sicherlich kein Grund ( zum Glück!) um zurück gestellt zu werden. Also keine Angst, es gibt noch mehr keine Kinder....Dein Kind wird nicht das einzigste sein....
lach...meine natürlich 1m16cm und nicht 1,16cm- das wäre dann sicherlich doch ein großer Grund nicht eingeschult zu werden....
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