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Private TaMu oder TaMu von der Stadt?

Thema: Private TaMu oder TaMu von der Stadt?

Hallo, Ich wollte mal wissen, ob ihr Erfahrungen mit Private bzw. TaMü vermittelt durch die Stadt, habt. Ich habt gehört, dass bei einer Private man die Betreuungsgebühren absetzen kann. Stimmt das. Bei TaMu von der Stadt können die nicht länger als 8 Std. in der Regel arbeiten bzw. das Kind betreuen. Stimmt das auch? LG

von kissley33 am 04.06.2013, 20:53


Antwort auf Beitrag von kissley33

guten morgen, ich bin tamu und arbeite für die stadt und arbeite 11 -13 h am tag. bei uns sind 9h verträge die gängigsten, aber auch 10 h sind normal, immerhin hat man ja auch einen weg zur und von der arbeit. du kannst betreuungskosten immer absetzen, egal ob tamu, kiga oder hort. lg doreen

von 3Zwerge am 05.06.2013, 07:08


Antwort auf Beitrag von kissley33

Hallo, ich glaube, dass kann man irgendwie allgemein gar nicht sagen. Die erste Tagesmutter, die wir für Kind1 hatten, war über die Stadt vermittelt, sie betreute die Kinder täglich aber nur bis 13 h, weil sie selbst zwei behinderte Kinder hatten und den Nachmittag, wenn ihre Kinder aus der Schule gebracht wurden, für deren Betreuung, Arzttermine etc. benötigte. Die jetzige Tagesmutter, bei der wir anschließend waren und die derzeit noch Kind4 betreut, haben wir über den lokalen Tageseltern-Verein gefunden. Sie betreut normalerweise zwischen 8 und 17 h von mo. - fr., allerdings macht sie durchaus auch Ausnahmen und ist sehr flexibel, man kann also nach Absprache auch mal einen Tag früher bringen oder erst später abholen, wenn etwas besonderes anliegt. Wir kennen sie jetzt seit 7 Jahren als unsere Tagesmutter und sind ausgesprochen sehr glücklich mit ihr. :-) Was die Kosten betrifft - meiner Erfahrung nach ist das regional unterschiedlich geregelt. Für einen 8-Std.-Tag bei der Tagesmutter bekommen wir derzeit (unabhängig vom Elterneinkommen) von der Stadt einen kleinen Zuschuss und vom Kreis einen größeren Zuschuss, so dass wir effektiv von den 5 Euro pro Stunde nur knapp 60% selbst bezahlen müssen. Bis zu einer gewissen Einkommenshöhe gäbe es noch weitere Zuschüsse der Stadt, so dass man dann nur rund 40% selbst bezahlen müsste. Aber wie gesagt - das ist regional komplett unterschiedlich geregelt und sieht selbst hier schon im Nachbarort wieder anders aus. Die Betreuungskosten, die wir selbst tragen, können wir dann im Rahmen der Einkommensteuer ab 2012 als Sonderausgaben (vorher ggf. als Werbungskosten etc.) zu einem bestimmten Teil steuerlich geltend machen.

von Leena am 05.06.2013, 14:05


Antwort auf Beitrag von kissley33

Nun, wenn die "private" Tagesmutter eine Pflegeerlaubnis hat, dann kann sie Dir auch eine Rechnung ausstellen und das kannst du auch von der Steuer mit absetzen. Wenn sie natürlich ohne Pflegeerlaubnis unterwegs ist und/oder keine Versicherung abgeschlossen hat, kann das ziemlichen Ärger geben (sie kann Dir dann auch keine Rechnung zum Einreichen der Betreuungskosten ausstellen, ohne sich selbst zu "gefährden" --> Schwarzarbeit) --> bei über 15 Stunden die Woche Betreuungszeit Tagesmütter sind meistens selbstständig tätig. Es gibt Tagesmütter die arbeiten mit dem Jugendamt zusammen, da kann man unter Umständen einen Zuschuss für die Betreuungskosten bekommen (ist vom Landkreis zu Landkreis unterschiedlich und lässt sich pauschal nicht beantworten). Diese Tagesmütter haben eine Pflegeerlaubnis. Dann gibt es Tagesmütter, die vom Jugendamt fest angestellt sind. Andere Tagesmütter haben zwar auch eine Pflegeerlaubnis, arbeiten aber nicht mit dem Jugendamt zusammen, also gibt es da auch keine Zuschüsse. Dann gibt es noch die Variante, eine haushaltsnahe Angestellte in das Haus zu holen (Nanny) und es gibt auch Tagesmütter vom Jugendamt, die ins Haus kommen. Wie Du siehst, gibt es ziemlich viele Möglichkeiten ;-) und am Besten ist es, wenn Du Dich vor Ort beim Jugendamt oder auch beim Familienservicebüro oder Tagesmutterverein, wenn es so etwas gibt, informierst. Auch die Kosten sind nicht einfach zu erläutern--> Rechtsanspruch Jetzt habe ich Dich verwirrt, stimmts ;-) Ums kurz zu machen: Die Tagesmutter sollte eine Pflegeerlaubnis haben. Es kann natürlich bei Euch vor Ort so sein, das die Stadt (Jugendamt) nur bis zu 8 Stunden die Tagesmutter bezahlt (Satzung vor Ort). Schreib mir sonst mal per PN deine PLZ, vielleicht finde ich die Satzung von Euch ;-)

Mitglied inaktiv - 05.06.2013, 19:01