Hallo,
mein kleiner Sohn ist seit dem 20.Mai bei einer Tagesmutter, also da hat die Eingewöhnung begonnen. (immer vormittags)
Nun ist es so, dass das Jugendamt die Stunden vom Mai nicht übernehmen will, weil wir den Antrag erst am 02.06. abgeschickt haben.
Ok es dauerte halt länger, weil mein Arbeitgeber zur Zeit verkauft wird und die Damen, die für die ganze Personalverwaltung zuständig sind, nur noch ein paar Stunden pro Woche arbeiten und deren Erreichbarkeit denkbar schlecht ist. Sprich es hat ewig gedauert und mich zig Telefonate gekostet, überhaupt diese Arbeitgeberbescheinigung ausfüllen zu lassen. (Sitzen auch noch in einer anderen Stadt, also mit schnell mal vorbeifahren und ausfüllen lassen, ist nicht)
Ist das so rechtens? Oder gibt es da eine Frist, die ich übersehen habe?
Unsere Tagesmutti hat so etwas noch nicht erlebt.
LG
PiaMarie
von
PiaMarie
am 16.07.2014, 13:31
Also bei uns war es auch so, das der Antrag in dem Monat abgegeben werden musste wo die Eingewöhnung begonnen hat. Unsere Tagesmutter hat dies allerdings gewusst und uns drauf hingewiesen.
LG tweety
von
tweety76
am 16.07.2014, 20:52
Na toll, danke aber!
von
PiaMarie
am 17.07.2014, 09:12
Ist hier auch so. Bewilligt wird frühestens ab Tag der Antragstellung. Fürs nächste Mal - dafür reicht es zu, wenn der ausgefüllte Antrag im Jugendamt liegt, und zwar ab dem Tag an dem du den Zuschuss willst. Alles weitere reichst du nach, das interessiert dann vom Zeitpunkt her nicht mehr.
von
Woelfin90
am 17.07.2014, 12:36
Hallo,
so wie Woelfin90 schreibt ist es hier auch. Zuerst auf jeden Fall den Antrag stellen, den Rest kann man nachreichen. Bei uns kommt noch hinzu, dass man nur ab dem 1. bzw. 15. eines Monats mit der Betreuung beginnen kann. Ich denke, dass solche Termine von der jeweiligen Satzung abhängen, dies also überall anders gehandhabt werden kann.
Eigentlich hätte deine Tagesmutter über die Gegebenheiten, die mit der Antragstellung zu tun haben, informiert sein müssen.
LG
von
lisi3
am 17.07.2014, 12:54
Sie war ja selber überrascht, weil sie bisher so etwas noch nicht hatte/kannte, zumindest nicht bei der Sachbearbeiterin, mit der sie sonst Kontakt hat. Ja und dieses mal war es eben jemand anderes im Jugendamt...
Hilft nichts, nun muss ich eben zahlen. Danke euch!
von
PiaMarie
am 17.07.2014, 13:33
Huhu:) Ich bin Tagesmutter und bei uns ist es so, das der Antrag 3 Wochen VOR Betreuungsstart (Eingewöhnung) beim Amt vorliegen muss. Das sage ich den Eltern aber auch immer denn keiner zahlt seine Tagesmutter heute noch privat, wo doch jeder Anspruch auf Förderung hat. (Hier zumindest!)
Ich persönlich fange keine Betreuung an solange ich nicht alle Papiere bekommen habe. Heisst, ohne Kostenübernahmebescheid vom Jugendamt starten wir nicht. Sicherheit für mich und auch Sicherheit für die Eltern.
Mitglied inaktiv - 18.07.2014, 23:34
Antwort auf diesen Beitrag
Hallo,
3 Wochen vorher wäre in meinem Fall gar nicht möglich gewesen. Ich hatte 2Tage, zwischen :"der Vorlesungsplan ändert sich" und Vorlesungsstart.
Lg PiaMarie
von
PiaMarie
am 28.07.2014, 20:56