Elternforum Aktuell

Auf ein Teil des Erbes zugunsten des Vaters verzichten?

Auf ein Teil des Erbes zugunsten des Vaters verzichten?

mariposa0301

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Hallo, fuer mich aktuell - eine Frage bzgl des Erbes. Meine Mutter ist Ende Januar verstorben, mein Vater lebt noch und wohnt in der Eigentumswohnung. Beide waren im Grundbuch eingetragen. Bankguthaben haben meine Eltern auf Gemeinschaftkonten gehabt. Besteht die Moeglichket, dass mein Bruder und ich auf den Teil, der uns an der Wohnung zusteht, zugunsten unseres Vaters zu verzichten? Das Bankguthaben waere dann allein die Erbmasse, die nach der gesetzlichen Regelung geteilt wuerde. Hat jemand das schon gemacht? Iche weiss - man kann alles beim anwalt erfahren - wollte mich vorab erkundigen. Vielen Dank - mariposa


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von mariposa0301

Ihr müsst nicht offiziell auf das Erbe verzichten, sondern einfach nicht das Geld von Eurem Vater einfordern. Dies ist meiner Erfahrung nach das normale Vorgehen in intakten Familien. Die Kinder warten, bis beide Eltern verstorben sind und teilen den Rest unter sich auf. Haben meine Geschwister und ich auch so gemacht und kenne ich auch aus anderen Familien. Silvia


Pinky2

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Hallo, meine gesamte restliche Familie und ich haben damals nach dem Tod meines Onkels auf das Erbe zugunsten meiner Tante verzichtet. Das ging ohne Probleme, musste aber bei Notar gemacht werden. LG Pinky


Leewja

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Antwort auf Beitrag von mariposa0301

genau, wie silvia sagt---oder ihr lasst notariell lebenslanges wohnrecht für den vater eintragen....


mariposa0301

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Antwort auf Beitrag von Leewja

Das ging ja schnell - vielen Dank. Auf alles zungunsten des Vaters verzichten - das will mein Vater nicht - er ist schon 90 Jahre alt und meinte sogar er will, dass mein Bruder und ich das gesamte Bankguthaben erben sollen, also auch seine Teil. Das wollen wir aber nicht. Das mit dem lebenslangen Wohnrecht klingt gut! Werde mich mal schalu machen. Danke nochmals - mariposa


MartaHH

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Antwort auf Beitrag von mariposa0301

hm. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind beide Eltern Eigentümer der Wohnung je zur ideellen Hälfte. Die Mutter ist gestorben, d.h. dass der Vater weiterhin Eigentümer seiner ideellen Hälfte bleibt und lediglich der halbe Wohnungsanteil der Mutter an die Erben, also an den Vater und die Kinder, vererbt wird. Warum sollte dem Vater ein Wohnrecht eingeräumt werden? Er ist doch jetzt zu 3/4 Eigentümer der Wohnung? Denn ich geh mal davon aus, dass der halbe Anteil der Mutter zu einer Hälfte an den Vater, zur anderen Hälfte gleichmäßig an die beiden Kinder fällt. Oder ist ein Testament vorhanden, das anderes regel? Oder hatten die Eltern z.B. per Ehevertrag Gütertrennung vereinbart? Das hat alles Auswirkung auf die Erbteile... Ihr seid nicht gezwungen, das alles offiziell zu regeln und einen Erbschein zu beantragen - aber schon aus steuerlichen Gründen z.B. wird das wohl irgendwann doch nötig sein. Ich würde einen Beratungstermin beim Notar machen. Die Kosten hierfür werden auf eine eventuelle spätere Beurkundung angerechnet werden.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von mariposa0301

Das mit dem Wohnrecht ist Quatsch - sorry. Lasst alles so wie es ist und macht gar nichts. Wenn euer Vater dann verstirbt, macht ihr halbe/halbe. Wenn ihr jetzt aktiv werdet, macht Ihr nur den Notar und das Grundbuchamt reich, da jede Änderung der Eigentumsverhältnisse ins Grundbuch eingetragen werden muss. Auch ein Erbschein kostet Geld. Also, einfach gar nichts machen, vielleicht wird das Geld ja auch noch für die Pflege des Vaters benötigt. Es würde euch auch nichts nützen, wenn ihr es jetzt ausgebt, um es vor den Sozialbehörden in Sicherheit zu bringen, die fordern 10 Jahre lang zurück. Wenn euer Vater es unbedingt möchte, kann er euch ja eine kleine Summe des Erbes auszahlen, aber solange ihr nichts aktiv einfordert, passiert nichts. Das ist alles völlig legal, ihr verstoßt damit nicht gegen irgendwelche Gesetze.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

Das Erbe der MUTTER kann nicht zurückverlangt werden, um die Pflege des VATERS zu finanzieren. Deswegen kann es sehr wohl Sinn machen, das Erbe der Mutter jetzt gesetzeskonform zu verteilen, um es vor einem Zugriff des Sozialamts zu schützen. Ausserdem werden die Freibeträge so zwei mal ausgeschöpft. Wäre ja blöd, wenn man nach dem Tod des Vaters das gesamte Erbe verteilt und dann über den Freibeträgen liegt.


Sailor

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Antwort auf Beitrag von mariposa0301

Ob du und dein Bruder auf dem Papier eingetragen seid oder nicht, lasst euren Vater halt weiterhin dort wohnen. Fertig. Ihr werdet ihn ja wohl kaum rausschmeißen oder Miete verlangen, nur weil ihr jetzt Miteigentümer seid. Was spielt es also für eine Rolle?