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kennt sich jemand damit aus - Zwangsadoption und Auflösung

Thema: kennt sich jemand damit aus - Zwangsadoption und Auflösung

Hallo, meine (jetzt natürlich schon längst volljährige) Freundin wurde damals als kleines Kind gegen ihren Willen VOR dem 18. Lebensjahr zu DDR-Zeiten zwangsadoptiert, durchlief danach mehrere Heime und auch diverse Jugendwerkhöfe. Damals hat man ihr, mit 16, die Loslösung, sprich die Auflösung der Adoption angeboten, aber sie war damals gerade aufm Weg in den nächsten JWH und hatte dafür gar kein Ohr. Heute ist sie Anfang 40 und würde eigentlich gern diese Adoption auflösen lassen (richtige Mutter noch am Leben aber kein Kontakt; richtiger Vater ging damals in den Bau, ob er noch lebt, weiß sie nicht - Adoptiveltern noch am Leben, kein Kontakt), allerdings hat man ihr gesagt, das wäre nur VOR dem 18. Lebensjahr gegangen, was ich mir ehrlich gesagt gar nicht vorstellen kann. Leider finde ich im net nur bedingt etwas darüber, hat jemand Erfahrung damit und kann uns helfen? Danke

von Holzkohle am 11.04.2012, 21:38


Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Ab 18 kann man nicht mehr adoptiert werden. Und ich denke, umgekehrt ist es dann genauso...

von Charly80 am 11.04.2012, 23:01


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Hej Charly! "Ab 18 kann man nicht mehr adoptiert werden." Das kann so nicht stimmen! Kurz mal gegoogelt (adoption erwachsene), weil ich das auch anders im Kopf hatte, ergibt zahlreiche Links, u.a. den hier: http://www.palm-bonn.de/erwachse1.htm oder diesen Zeitungsbericht über eine aktuelle Erw.adoption: http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1058303/Adoption_Erwachsene_darf_Namen_behalten Zum Thema ansonsten leider keine Informationen. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 12.04.2012, 08:09


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darum gehts doch gar nicht, ob sie ab 18 noch adoptiert werden kann... sie möchte sich aus der ZWANGSADOPTION, die damals zu DDR-Zeiten gegen ihren Willen stattfand, loslösen! Und da hat man ihr gesagt, das hätte sie machen müssen, bevor sie die Volljährigkeit erreicht hat, was sich mir logisch aber so gar nicht erschließt...

von Holzkohle am 13.04.2012, 10:23


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Hej nochmal! ich habe nur auf die vorherige, anscheinend falsche Behauptung geantwortet. Tatsächlich aber hängt sowas ja schon irgendwo zusammen. In meinen Augen hast irgendwie Recht: Ein Kind/Nicht-Volljhriger kann doch selbst noch gar keine rechtlichen Schritte einleiten gegen irgendwas, das müssen doch die Eltern/Sorgeberechtigten tun, und die können doch nicht gegen sich selbst vorgehen! Gibt es keine Verbände, Selbsthilfegruppen zum Thema Zwangsadoption in der DDR? Das Thema wird doch öfter mal i nden Medien angesprochen,also könnte da ja Bedarf sein. Und solche Gruppen kennen sich oft aus oder haben Draht zu kompetenten Anwälten. gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 13.04.2012, 11:41


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Hallo, ich habe auch mal ein bisschen im Internet gesucht, da ich über das Thema so gar nichts wusste. Habe folgende Selbsthilfegruppe gefunden, welche auch eine Beratungsstelle haben. Diese können sicher Auskunft geben. http://zwangsadoptierte-kinder.de/index.php Wirklich ein Thema, über das glaube ich kaum jemand aus dem Westen was weiß. LG und alles Gute für Deine Freundin

von Zwerg1511 am 13.04.2012, 13:14


Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Hallo, Ich denke man muss rechtlich "als Kind von ..." irgendwo verankert werden. Vermutlich muss einer Loslösung auch eine Verankerung folgen. Ich denke nicht, dass man rechtlich als "Niemands-Kind" existieren kann. Das ist ja bereits emotional kaum möglich. Eine neue Verankerung zieht aber sicherlich auch rechtliche Plichten nach sich. Denn nicht nur Eltern haften für ihre Kinder, sondern auch Kinder für ihre Eltern. D. h. hier besteht ein hoher Aufklärungsbedarf. Diese Informationen sollten mitbedacht werden. Ich wüsste aber nicht, weshalb es nicht möglich sein sollte, ein Adoptionsverhältnis zu lösen, wenn es emotional untragbar ist. Alles Gute Übrigens gibt es gute Literatur zum Thema Adoption, das sich z. B. in Universitätsbibliotheken finden lässt. Man kann sich dort als Gastnutzer eintragen lassen. Ein Buch das mir persönlich gut gefällt habe ich in der Hochschulbibliothek Reutlingen gefunden: Bettina Bonus: Mit den Augen eines Kindes sehen lernen. Es ist zwar nicht für Adoptivkinder geschrieben, sondern für Adoptiveltern. Wenn ein Adoptivkind es liest, muss er/sie allerdings sehr aufpassen, was er/sie emotional verkraften kann ... und es ggf. auch wieder aus der Hand legen. Ansonsten gibt es noch eine Diplomarbeit an der Uni Tübingen zum Thema "Adoption und Bildung". Auch solche Arbeiten können über den "Gaststatus" eingesehen werden. Alles Gute

von Christina am 01.06.2012, 10:00


Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Hallo, Jetzt habe ich noch eine Literatur gefunden, die auf den Fall deiner Freundin passen könnte. Es kommt aus der Literaturliste des Adoptionsforums Stuttgart. Behr, Katrin: Entrissen. Der Tag, als die DDR mir meine Mutter nahm. 300 S., 2011, ISBN 9783426275665 Vielleicht steht sogar etwas über Auflösung von Adoption drin. Viele Grüße

von Christina am 03.06.2012, 10:15


Antwort auf Beitrag von Christina

Katrin Behr da kannst du alles erfahren wie due es machen kannst. Aber ein kleiner Tipp von mir. Uns wurde nach der geburt von Zwillingen eins einfach so weggenommen ( hilfloser Engel) und wenn unsere Tochter noch lebt, weiß ich nicht was mann alles über uns erzählt hat. Aber bestimmt nicht die Warheit. Also erkundige dich erst mal ob mann dich wirklich damals einfach nur so nicht genommen hat. VG

von Semi65 am 17.07.2012, 14:25