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Geschrieben von andrea22 am 04.10.2006, 22:55 Uhr

Mutterschutz / Beamtin

Hallo,
wusste nicht genau in welches Forum meine Frage am ehesten passt, also versuche ich es hier bei euch.

Es ist so: Ich habe im Mai 2005 einen Sohn bekommen, bin seitdem im Erziehungsurlaub. Da ich Beamtin bin, bekam ich kein Mutterschaftsgeld im normalen Sinn, sondern mein Verdienst wurde während des Mutterschutzes einfach weitergezahlt.

Nun wollen mein Mann und ich uns an die Planung des Geschwisterchens machen und da habe ich eine finanzielle Frage: Bekomme ich während des Mutterschutzes wieder vom Arbeitgeber das volle Gehalt auch wenn ich im Erziehungsurlaub bin? Oder interessiert das niemanden, da ich ja Erziehungsgeld für den "Großen" bekomme?

Hoffe, ihr versteht meine Frage und könnt mir helfen! Danke!

LG, Andrea

 
2 Antworten:

Re: Mutterschutz / Beamtin

Antwort von sonnenschein250 am 05.10.2006, 14:54 Uhr

hallo andrea,

verstanden hab ich deine frage schon:-), denke aber, da fragst du am besten beim quasi "ehemaligen" arbeitgeber nach. ich bin auch beamtin, habe einen sohn (sept. 05) und bin aktuell schwanger, arbeite allerdings ein paar stunden teilzeit und gehe davon aus, im mutterschutz dann das jetzige gehalt weiter zu bekommen. in deinem fall müsste das doch dein arbeitgeber wissen, oder notfalls die erziehungsgeldstelle.
grüße.



Re: Mutterschutz / Beamtin

Antwort von tinamar74 am 06.10.2006, 19:59 Uhr

Hi,

Also bei mir ist es ähnlich, da ich Soldatin bin. Also beamtenähnlicher Status.

Ich hatte 2005 Sohn Nr.1, dann Elternzeit bis 31.07.2006, Beginn des neuen Mutterschutzes wegen Nr. 2 (ET 08/06) am 09.07.06.. Habe dann erst wieder mit Ende der Elternzeit also 01.08.06 wieder Gehalt bezogen, und reiche jetzt erneut Elternzeit ein.

Ist eine Gradwanderung, weil Du ja nicht weißt, ob wann und wie Du schwanger wirst... verkürzen oder verlängern der Elternzeit ist im Kulanzrahmen des Arbeitgebers...

Bei mir hat es zufällig einigermassen gepasst, zumal mein Kleiner auch erst später kam.
Genaues kannst Du aber bei der stelle erfragen, die deine Gehaltsabrechnungen macht, oder beim zuständigen Sozialdienst

LG Martina



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