Geschrieben von Knautschi81 am 22.03.2013, 14:59 Uhr |
Hallo, wie ist das mit dem Elterngeld bei drekter Kinderfolge?
Hallo Zusammen, wir haben bisher eine 4jährige Tochter und 'planen' Nr2 und 3. Die hätten wir gern (ja ja, ich weiss, man kann es nicht planen) hintereinander.
Ich gehe Vollzeit arbeiten und im Moment würde mir Elterngeld zustehen mit dem ich gut Leben kann......wenn jedoch nach max nem halben jahr nach der geburt unserer Nr2 die Nummer3 klappt und somit etwa 1 jahr später geboren wird, was bekomme ich dann an Elterngeld :-(
Würde der Mutterschutz direkt anschließen an die Elternzeit von Nr2, was bekomme ich denn dann an Elterngeld für Nr3??
Oh gott, falls ich das zu kompliziert geschrieben habe, tut es mir leid :-(
Wisst ihr das? Bekomme ich dann Elterngeld vom Elterngeld + Geschwisterbonus?
LG
Re: Hallo, wie ist das mit dem Elterngeld bei drekter Kinderfolge?
Antwort von Linda761 am 22.03.2013, 17:43 Uhr
Das ist heute sehr komfortabel. Die Zeit, in der Du Elterngeld beziehst (max. 12 Monate bzw. 14 falls Du alleinerziehend wärest), wird bei der Berechnung ausgenommen und die Monate von davor genommen.
D.h. wenn Du wieder arbeiten gehst wenn das erste Kind ein Jahr ist, das gleiche verdienst wie vorher und Dich bald wieder in den Mutterschutz verabschiedest, kriegst Du das gleiche Elterngeld wie beim 1. Kind plus Geschwisterbonus von 10 %.
Wenn Du nicht wieder arbeiten gehst, mindert jeder Monat, den der Altersabstand größer wird als 1 Jahr, Dein Elterngeld, weil dann eben auch die 12 Monate vor der Geburt (ausgenommen Monate des Elterngeldbezugs) genommen werden und es immer mehr Monate mit einem Einkommen von Null werden.
Ich würde Dir empfehlen, nach 1 Jahr wieder arbeiten zu gehen. Auch unabhängig vom Geld: Wenn das 2. Baby da ist, ist es sehr gut wenn das größere Kind ein paar Stunden am Tag fremdbetreut wird, da Du dann Zeit speziell für's Baby hast, Arzttermine allein mit ihm wahrnehmen kannst, etc.
Re: Hallo, wie ist das mit dem Elterngeld bei drekter Kinderfolge?
Antwort von Fussel0311 am 22.03.2013, 21:54 Uhr
Unsere Tochter war 9 Monate als ich wieder schwanger wurde. Der Altersabstand beträgt bei den beiden jetzt 17 Monate.
Mein Elterngeld wurde bei Nr.2 noch von meinem damaligen Vollzeitlohn berechnet. Minus ein paar Euro. Dazu sind noch 75€ Geschwisterbonus gekommen der gezahlt wird bis das ältere Kind 3 Jahre ist.
Mutterschaftsgeld habe ich auch bekommen, sogar mehr als wo ich damals Vollzeit gearbeitet habe. Warum weiß ich nicht so genau, habe es einfach so hingenommen.
Viel Glück beim üben und das es so klappt wie ihr es euch vorstellt
Vorsicht!
Antwort von HeiHei am 24.03.2013, 22:28 Uhr
Hi,
die beiden Damen vor mir haben Recht. Du darfst aber nicht die Verlängerungsoption in Anspruch genommen haben,d.h. das Elterngeld auf 2 Jahre oder ähnliches strecken. Dann wird angenommen, dass du deine 12 Monate Elterngeld hattest und die Monate bis du wieder arbeiten gehst, werden als Nulleinkommen gewertet und in die Kalkulation für das nächste Elterngeld einbezogen. Das wird also so gewertet, als wärst du in den verlängerten Monaten ohne Geld Zuhause gewesen.
LG Heidi

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