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Elterngeldantrag - Kreuzchen "Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor Geburt"

Thema: Elterngeldantrag - Kreuzchen "Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor Geburt"

Hallo, ich erwarte im November mein zweites Kind und fülle schon mal den Elterngeldantrag so weit wie möglich aus. Weiß nun an einer Stelle nicht, wo das Kreuz hin muss?! Meine Situation ist die folgende: Kind 1, geboren im April 2012, ich war seit März 2012 im Mutterschutz und bis dahin voll erwerbstätig. Seit der Geburt von Kind 1 war ich in Elternzeit und ohne Erwerbseinkommen. Kind 2 kommt im November 2013. Ich weiß, dass sich der 12-Monatszeitraum vor der Geburt entsprechend verschiebt, wenn man in den 12 Monaten vor der Geburt von Kind 2 (oder einem Teil der 12 Monate) Elterngeld bezogen hat (Elterngeldmonate zählen quasi nicht). Nun weiß ich nicht, wo ich das Kreuzchen setzen soll Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor Geburt des Kindes (hier: Kind 2): nein ja nein, weil ich in Elternzeit/beurlaubt war und/oder Elterngeld für ein älteres Kind bezogen habe Wenn sich der Zwölfmonatszeitraum verschiebt, dann habe ich SOWOHL Einkommen aus Erwerbstätigkeit, als auch Elternzeit (ohne Elterngeldbezug) für ein älteres Kind gehabt. Bin ratlos! Wie habt Ihr das ausgefüllt? Danke!

von No1.2012 am 16.10.2013, 11:15


Antwort auf Beitrag von No1.2012

Ich habe jetzt keinen Antrag vor mir, aber ich würde und werde nächsten Monat das Kreuz bei ja setzen. Meine Situation ist wie deine. Und die Frage nach dem Erwerbseinkommen ist ja mE nur interessant für die Elterngeldstelle, da sie dir dann das EG nahand deines Einkommens berechnen müssen. Sprich es kann nicht einfach der Mindestsatz von 300€ angenommen werden. Ich mache wieder den Online Antrag, da wird dann der Antrag gleich gekürzt um die Eingabeoption der Gehälter der letzten 12 Monate. Daher denke ich, dass ich ja ankreuzen muss um den Teil bearbeiten zu können. Puh, verständlich? Ansonsten ruf einfach mal da an und schildere die Situation. Sagst dann hier nochmal Bescheid was die gesagt haben? :-)

von Sandri_plus_1 am 16.10.2013, 11:26


Antwort auf Beitrag von No1.2012

Ich würde auch sagen Ruf dort an und frage,die sond schon sehr hielfbereit, oder du machst 2kreuze . Du bekommst ja das Elterngeld anteilig vom Durchschnitt der letzten 12 Monate die elternzeit fällt da nicht rein,es sei denn du hast das Elterngeld auf 2jahre bekommen generell rufen die von der elterngeldstelle zurück wenn's nicht richtig ausgefüllt ist ......

von matz am 18.10.2013, 07:32


Antwort auf Beitrag von No1.2012

Ich bin damals direkt hin und habe die offenen Fragen noch kurz geklärt und dann das Kreuzchen gesetzt.

von Bajuli am 19.10.2013, 08:58


Antwort auf Beitrag von No1.2012

Danke für Eure Tipps. Werde einfach zwei Kreuzchen machen und die ganzen Kopien über mein Einkommen vor der Geburt von Kind 1 und den Elterngeldscheid von Kind 1 und die Geburtsurkunde und den Steuerbescheid 2012 usw. usw. lege ich bei (Wahnsinn, wieviele Kopien das sind!!!). Das heißt, die wissen dann eigentlich über einfach alles Bescheid und sollten in der Lage sein, das neue Elterngeld zu berechnen. Ansonsten sollen sie sich halt nochmal bei mir melden. Zum persönlich Antreten und Fragen stellen hab ich keine Zeit, mach ich auch sonst nie, hat immer auf Anhieb so geklappt.

von No1.2012 am 19.10.2013, 13:40