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Kann Kiga Einschulung verhindern?

Thema: Kann Kiga Einschulung verhindern?

Hi, mal eine ganz dumme Frage vielleicht! Bei unserem Vorschuljahrgang gibt es viel mehr Kinder als nächstes Jahr in eine Klasse eingeschult werden können. D.h. viele können nicht in die Sprengelschule vor Ort! Nun geht das Gerücht um, dass der Kiga wohl so viel wie mögliche " nicht Empfehlungen" für die Schultauglichkeit aussprechen soll, damit kein Kampf um die Plätze ausbricht! Gibts sowas überhaupt!? Dachte die Schuluntersuchung beim Gesundheitsamt entscheidet darüber! Und wenn dann tatsächlich zuviele Kinder für die eine Klasse da sind, wer entscheidet darüber wer ausgesprengelt wird?

von Mausmama am 28.09.2012, 10:57


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Vielleicht geht es da ja um Kann-Kinder? Ja, da haben der Kindergarten und auch die aufnehmende Schule (in den meisten Bundesländern) ein Mitspracherecht. Kinder die ein entsprechendes Alter erreicht haben und der Schulpflicht unterliegen, werden nur in sehr gravierenden und schweren Fällen zurückgestellt und dann auch einer speziellen Fördermaßnahme zugeführt. Ein Verbleib im Kindergarten ist mit 6 oder 7 Jahren NICHT vorgesehen! LG

von Mutti69 am 28.09.2012, 11:11


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Ich kenn kein Gesetz in dem steht, das ein Kiga so viel Macht und Kraft besäße ein Kind auszusprengeln bzw. nicht einschulen zu lassen. Ich gehe davon aus, das nur der Wisch und die Stellungsnahme des Gesundheitsamtes zählt. Ein Kiga darf zwar seine Meinung sagen, die Eltern aber genauso. Ich unterstelle mal den Kindergärten das sie immer zum Wohle eines Kindes agieren und nie bösartig. Übrigens in welchem Schulbezirk (Sprengel) ein Kind geht ist abhängig von seinem Wohnort und nicht vom Kindergarten! Bei uns gibt es auch eine Kindergartenwahl, aber eine Schulbindungssprengelpflicht. Ich wohne da, also gehe ich in Schule da und nicht in die Schule dort. Einen Kiga dagegen kann ich mir frei aussuchen. Grüßle

von Caot am 28.09.2012, 11:17


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Und im Kiga sind jetzt ca. 35 Vorschulkinder die gem. Ihrem Wohnsitz gem. Sprengel alle in die selbe GS gehen müssen! Die hat aber nur 1 klasse und niemand wird freiwillig in eine andere gehen, da diese weiter weg sind und keinen so guten Ruf haben! Deshalb die Frage: wer muss gehen bzw wer entscheidet darüber! Lg Dani

von Mausmama am 28.09.2012, 11:42


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Und warum gibt es nicht die Option, eine zweite 1. Klasse an der ansässigen Grundschule aufzumachen. An unserer Schule gab es auch Jahrzehnte lang nur jeweils 1 Klasse, aber als durch Neubaugebiete im Einzugsgebiet auf einmal deutlich mehr Kinder da waren, wurden doch 2 Klassen eingerichtet. Das gab viel Wirbel, weil ja eine Menge Aufwand dranhängt - aber es musste einfach sein. Es besteht ja schließlich Schulpflicht - also muss es doch auch verpflichtend sein, genügend Plätze in zumutbarer Entfernung anzubieten. Gabi

von GabiK am 28.09.2012, 12:37


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dann muss die grundschule zweizügig werden. LG

von muddelkuddel am 28.09.2012, 13:47


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Hallo, bei uns hat der Kindergarten gar nichts mit der Einschulung oder Rückstellung zu tun. Die Eltern werden zwar gefragt, ob der Kindergarten mit der Schule über die Kinder reden darf - aber wenn die Eltern den Kindergarten nicht von der Schweigepflicht entbinden, dann erfährt die Schule auch nichts. Für die Rückstellung braucht man die Zustimmung des Direktors der aufnehmenden Schule (der führt hier auch mit jedem Kind, bei dem die Eltern! dir Rückstellung beantragen, einen Test durch) und die des Gesundheitsamtes. Aber das letzte Wort haben die Eltern (in Bayern) Anonsten gibt es eine Schulpflicht - das heisst die zuständige Sprengelschule muss auch für alle Kinder eine Beschulungsmöglichkeit schaffen. Und die meisten Schule freuen sich eher über mehr Kinder, wenn der Klassenteiler erreicht ist, müssen (dürfen) sie ja eine 2. Klasse bilden, bekommen mehr Lehrerstunden... Das geht sogar soweit, wenn die Schule mehr Schüler hat, können sie mehr AGs anbieten, mehr Förderstunden bekommen, sogar die Schulsekretärin bekommt ihre Stunden ab einer bestimmten Schülerzahl aufgestockt... glaub mir, die meisten Schulen sind sehr daran intressiert ihre Schülerzahlen zu vergrößern und haben gar nichts dagegen wenn da mehr neue Schüler im Sprengel wohnen. Gruß Veraly

von dhana am 28.09.2012, 14:14


Antwort auf Beitrag von Mausmama

Wir haben ein ähnliches Problem, aber dann werden die Kinder in dem Jahr entweder auf andere GS aufgeteilt (das geht eigentlich relativ gut, wenn das Dorf A 5 km in westliche Richtung fährt, statt 5 km in die östliche, dann ist das okay, Busfahren müssen sie sowieso. Natürlich muss dann alles passend gemacht werden und im Notfall muss eine zweite 1. Klasse aufgemacht werden. Wenns die Räumlichkeiten nicht gibt, ist das das Problem des Schulträgers und bedeutet im schlimmsten Fall halt ein Kontainer ;-) Ist aber eine Klasse möglich und sie ist sehr groß, dann würde ich als Kann-Kind-Mutter mir wirklich überlegen, ob ich ein Kann-Kind in eine solche Klasse geben möchte.

Mitglied inaktiv - 28.09.2012, 15:55


Antwort auf Beitrag von Mausmama

Der Kiga kann nicht, die Schule kann aber. Aber natürlich nur mit Begründung und Du hast dann noch die Möglichkeit, an höherer Stelle zu widersprechen. Normalerweise müssten 2 Klassen aufgemacht werden. Wenn das an der Schule gar nicht geht, können Schüler an andere Schulen verwiesen werden. Aber nicht "nach Nase" sondern nach Adresse. Vermutlich entscheidet das Schulamt dann, wo die Grenzen verlaufen (und Eure Chancen sind umso besser je näher Ihr an der Schule wohnt).

von Linda761 am 28.09.2012, 14:08


Antwort auf Beitrag von Mausmama

Ob und wer irgendwas zu sagen hat, was die Einschulung angeht, ist wirklich von BL zu BL unterschiedlich. Hier in Berlin zB entscheiden allein (!!) die Eltern. Weder der Kiga, noch die Schule und am Wenigsten die Schuluntersuchungen haben irgendeine bindende Handhabe oder Bedeutung, solange das Kind schulpflichtig ist. Nur bei Antragskindern ist das anders. Lg

von Susi0103 am 29.09.2012, 12:35