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Unterhalt für 16-jährige

Thema: Unterhalt für 16-jährige

Hallo, ich weiß nicht, ob mir hier jemand helfen kann, aber vielleicht hat doch der ein oder andere einen Tipp für mich. Ich bin vom Vater meiner beiden Großen geschieden und er hat auch immer Unterhalt gezahlt (mehr oder weniger) Seit März diesen jahres zahlt er nicht mehr, Prüfung übers JA läuft. Da wir seit August kienen Anspruch auf ALG II mehr haben, bekommt die 16jährige Tochter nun überhaupt kein Geld mehr (für die 10-Jährige zahlt das JA). Wo kann ich Unterhalt (auch in Form von Zuschuß o.ä.) für die Große beantragen bzw. welche Möglichkeiten, außer Klagen, habe ich? Vielen Dank im Vorraus

Mitglied inaktiv - 27.09.2010, 10:26



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Hallo, wenn der Kindsvater die Zahlungen einstellt, obwohl dies zu früh ist (er muss ja Deiner Tochter z. B. auch noch eine Ausbildung mitfinanzieren usw.), dann ist natürlich ein Rechtsanwalt die richtige Anlaufstelle. Er arbeitet außerdem schneller und effektiver als das JA. Die Anwaltskosten kann er gemeinsam mit dem Unterhalt einfordern, damit Dir unter'm Strich keine Unkosten entstehen. Eine Freundin von mir hat auch so einen Ar... von Ex, sie muss JEDEN Monat mit Hilfe des Anwalts einen vollstreckbaren Titel erwirken, damit der Mann zahlt - was er dann aber auch macht - und zwar einschließlich der Anwaltskosten. LG

Mitglied inaktiv - 27.09.2010, 11:08



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weißt du denn, warum der vater nicht mehr zahlt? hat er keine lust mehr oder ist er arbeitslos?

Mitglied inaktiv - 27.09.2010, 11:23



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Falls der Vater nicht zahlen kann, da unter dem Selbstbehalt....oder noch mehr Kinder in der Welt....dann hat man Pech gehabt....leider. Der Erzeuger meiner Großen hat auch nicht gezahlt da er noch 4 weitere Kinder hatte und sich dann mit 30 zum Invalidenrentner schreiben lassen hat. Ich habe nur solange Unterhaltsvorschuss bekommen wie das JA zahlt ( also max 7 Jahre und nur bis 12. und nur wenn man nicht wieder verheiratet ist) dann ist Schluss. Ist leider so. Wenn du kein H4 bekommst oder in der unteren Einkommensgrenze liegst, das du Famileinzuschlag beantragen könntest....gibt es nix mehr.

Mitglied inaktiv - 27.09.2010, 12:15



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Er zahlt nicht mehr, weil er (angeblich) zu wenig verdient. Wie gesagt, prüfung durchs JA läuft, da er ein Nebengewerbe betreibt. Auf dem AA sagte man mir, daß ich Bafög beantragen müsse, solang er keinen Unterhalt zahlt. Einen eigenen Antrag auf ALG II kann sie ja nicht stellen, da sie noch zur Schule geht. Danke euch trotzdem

Mitglied inaktiv - 27.09.2010, 12:49



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ich würde es dann dabei belassen, daß das jugendamt prüft. wenn du einen anwalt nimmst und er kaum/wenig geld hat, bleibst du nämlich auf den anwaltskosten sitzen und bekommst noch nicht mal unterhalt. so ist das kostenfrei und er wird festgesetzt, das geld treibt das jugendamt auch ein.

Mitglied inaktiv - 28.09.2010, 10:51



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Also Bafög für Schüler gibt es in NRW nur für auswärtig untergebrachte Kinder. Ansonsten bleibt dir nichts übrig, für dein Kind allein aufzukommen. (Mach ich seit 12 Jahren, als der UV auslief) Hexhex: Wie jeden Monat einen vollstreckbaren Titel? Den bekommt man einmal und der gilt dann solange, bis zur erneuten Klage.

Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 17:45