Hallo ihr lieben,
ich habe schon ewig nicht mehr hier geschrieben. .....und brauche mal eure Hilfe, wenn das möglich ist!
Also das Problem : meine Tochter ist in diesem Jahr wegen Nichtversetzung nach der 9. Klasse von der Realschule auf eine berufsbildende Schule gewechselt. Sie bereits eine Klasse aus der Realschule wiederholt und 10 Jahre Schulzeit hinter sich. ......hat sie damit den HauptSchulabschluss?
Die neue Schule sagt nein. Die ehemalige Klassenlehrerin auf der Realschule sagte die hätte ja den Hauptschulabschluss eh schon. Wir leben in Niedersachsen. ....
Danke fürs lesen und für hilfreiche Aussagen
Natascha
von
nalima
am 07.09.2017, 12:06
Wenn sie die 9. Klasse nicht erfolgreich abgeschlossen hat, kann sie keinen Hauptschulabschluss haben. Sie scheint ja auch keine Prüfung gemacht zu haben.
"§ 1 Abschlüsse, Berechtigungen
(1) Nach dem 10. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse erworben werden:
1. der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss, 2. der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss, 3. der Erweiterte Sekundarabschluss I.
(2) Nach dem 9. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse erworben werden:
1. der Hauptschulabschluss, 2. der Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen.
(3) In der Hauptschule, der Realschule, der Oberschule, ausgenommen im Gymnasialzweig, der Kooperativen Gesamtschule, ausgenommen im Gymnasialzweig, der Integrierten Gesamt
schule und der Förderschule erwirbt einen Abschluss nach den Absätzen 1 und 2, wer die Voraussetzungen für den Erwerb erfüllt und in nicht mehr als einem Fach der Abschlussprüfung eine schlechtere Note als ,ausreichend’ erreicht. "
file:///C:/Users/utedo/AppData/Local/Packages/Microsoft.MicrosoftEdge_8wekyb3d8b bwe/TempState/Downloads/20170330_AVO-Sek_I.pdf
von
3wildehühner
am 07.09.2017, 12:37
Ich kann dir zwar nicht helfen, aber wieso gibt es bei euch noch die Realschule? Wir sind auch in Niedersachsen, aber hier gibt es leider nur noch Oberschule und IGS. Ich dachte das wäre in ganz
Niedersachsen so
von
bea+Michelle
am 07.09.2017, 21:00
Ich kann dir das nur aus Schleswig Holstein sagen.
Hier hätte sie keinen Hauptschulabschluss.
Hier muss man ausdrücklich an den Hauptschulprüfungen teilnehmen.
Hat man nicht teilgenommen und wird dann nicht in die 10. versetzt verlässt man die Schule ohne Abschluss oder hat gegebenfalls noch die Möglichkeit die 9. zu wiederholen.
von
nicole812
am 07.09.2017, 21:40
Hallo,
ich kann es nur für Bayern sagen: Hier hätte sie keinen Schulabschluss, auch hier muss man dafür in der 9. Klasse eine eigene Prüfung machen. Realschüler können diese als Externe mitmachen - aber automatisch (nach bestehen der 9. Klasse) hat man hier keinen Schulabschluss.
Gruß Dhana
von
dhana
am 07.09.2017, 21:48
Ich wohne auch in Niedersachsen und hier bei uns gibt es noch ganz normal Haupt- und Realschule und Gymnasium.
Allerdings ist schon länger im Gespräch die Haupt- und Realschule als Oberschule zusammenzulegen mangels Kindern auf der Hauptschule (der Jahrgang 6 hat nur 6 Kinder auf Haupt)
von
lejaki
am 08.09.2017, 15:01
Komisch. Dann hoffe ich für euch,das die Schulen so erhalten bleiben.
Ich bin froh, das wir nur noch dieses Jahr haben. Ich halte da nichts von. (selbst die Lehrer hier, sind da immer noch nicht von überzeugt)
von
bea+Michelle
am 08.09.2017, 17:51
Hi,
ebenfalls Nds/Kleinstadt. Hier gibt es noch die Realschule, Gymnasium und IGS
von
Brummelmama
am 14.09.2017, 09:27
Aber auch ein anderes Bundesland.
Es reichen ja nicht 9 Jahre, es muss ja erfolgreich sein
daher denke ich auch bei Euch ist das sicher so.
Aber verstanden habe ich es nicht
so hat die 9 nicht geschafft oder die 10. nicht ?
Weil Du schreibst sie hätte 10 volle Jahre Schule gehabt
Realistisch selbst wenn sie nen Abschluss hätte ohne bestandene Klasse würde sie es mehr als schwer haben ne Stelle zu finden
LG dagmar
von
Ellert
am 07.09.2017, 22:00
Sie hatte schon mal ein Jahr auf der RS wiederholen muessen.
von
germanit1
am 08.09.2017, 16:42
1 Jahr ist schon wiederholt worden und die 9 nun nicht geschafft.
Ich würde denken, dass BVJ mit HS-Abschluss der richtige Weg ist.
von
mf4
am 08.09.2017, 19:59
Vielleicht hilft dir der Begriff "Nichtschülerprüfungen" weiter.
https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schueler/pruefungen/navo
von
mf4
am 08.09.2017, 20:07
D.h. sie gilt als 'ohne Abschluss' und kann den an der BBS nachholen. Oder eine Ausbildung erfolgreich absolvieren. DIE gilt dann als gleichsetzend mit einem HS-Abschluss.
von
AndreaL
am 09.09.2017, 12:22
Wir hatten vor kurzem einen Elternabend in dem es genau darum ging.
Deine Tochter hat keinen Hauptschulabschluss, da sie die Prüfung nicht mitgemacht hat. Sie wird auch nur ein Schulabgangszeugnis erhalten haben in dem im Kleingedruckten steht, daß das Zeugnis mit einem Hauptschulabschluss gleichzusetzen ist. Mit Prüfung würde aber über dem Zeugnis stehen das sie einen Hauptschulabschluss hat. LG Marion
von
Tobiasmama
am 09.09.2017, 17:18
Hi,
ich kenne es so, dass eine Prüfung für den Hauptschulabschluss erfolgen muss. War früher nicht so. Bei uns in der Kleinstadt in Nds. gibt es Prüfungen an der Gesamtschule in der 9. Klasse für Hauptschulabschluss und 10. Klasse für den Realschulabschluss. Ebenfalls an der Hauptschule und der Realschule!
Die einzige Schule, an der der Abschluß automatisch ist: Gymnasium. Hier hast du automatisch die Abschlüsse....
von
Brummelmama
am 14.09.2017, 09:26