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Wenn ein Lehrer den Eindruck hat,

Thema: Wenn ein Lehrer den Eindruck hat,

ein Schüler würde regelmäßig schwänzen, sollte er sich dann mit den Eltern in Verbindung setzen? Ich bin momentan etwas geladen: Meine Tochter hat dieses Schuljahrals AG "1. Hilfe" belegt. Die beiden Tests, die sie geschrieben hat waren 2+ und 2-. Leider ist sie ziemlich schüchtern und beteiligt sich nur selten aktiv am Unterricht (sie hört zwar zu und schreibt mit, aber meldet sich nur selten und ist sehr still). Auf dem Halbjahrszeugnis (Bewerbungszeugnis!) will der Lehrer ih ein Mangelhaft geben - er kann sich vom Unterricht nicht an sie erinnern, also war sie wohl nie da. Meine Tochter sagt, sie wäre immer da gewesen (außer sie war krank, dann hat sie aber den ganzen Tag gefehlt), hat auch ihre Mitschriften vom Unterricht. Wie würdet Ihr vorgehen (wenn es wirklich eine 5 auf dem Zeugnis ist)?

von Tomito am 31.01.2014, 23:34



Antwort auf Beitrag von Tomito

Gibt es denn kein Klassenbuch, in dem die Anwesenheit bzw. Abwesenheit der SchülerInnen dokumentiert ist? Müssen abwesende SchülerInnen keine Entschuldigung abliefern? Was sagen die anderen der Gruppe? > Zeugen< Wie oft darf sie entschuldigt und unentschuldigt in einer solchen AG fehlen? Wenn sie wirklich immer anwesend war und eine 5 bekommt, würde ich den Lehrer um einen Sprechstundentermin bitten und die Sache höflich aufklären mit eben o.g. Fakten. Ein vollständig geführtes Heft ist kein Beweis für Anwesenheit. Kann nachträglich ergänzt worden sein.

von anico am 01.02.2014, 07:44



Antwort auf Beitrag von anico

Ich habe das erst gestern abend erfahren und weiß daher nicht, ob der Lehrer ein Klassenbuch führt. Der Unterricht ist in der 3. und 4. Stunde, die Lehrer, die vorher und nachher unterrichten, habe ich beim Elternsprechtag gesprochen. Beide Lehrer haben nichts vom Fehlen beim Unterricht gesprochen. Da sie ihre Mitschrift vom Unterricht schon zwei oder dreimal für fehlende Klassenkameraden direkt nach der Schule kopiert hat, denke ich schon, dass sie diese selber mitgeschrieben hat. Aber selbst, wenn sie gebläut hätte (was ich nicht glaube) - hätte der Lehrer sich nicht früher mit mir in Verbindung setzen müssen?

von Tomito am 01.02.2014, 09:38



Antwort auf Beitrag von Tomito

ich würde auch umgehend mit dem Lehrer Sprechen hier gibt es für AG's keine Noten

von bea+Michelle am 01.02.2014, 11:06



Antwort auf Beitrag von Tomito

Nein, der Lehrer hätte sich nicht mit dir in Verbindung setzen müssen. AG und 1. Hilfe klingt nach einem älteren Kind mind. 8.Klasse. Wenn er Fachlehrer ist und nicht Klassenleiter fällt es auch eher nicht in seinen Aufgabenbereich. Die Schüler wurden bestimmt vorher aufgeklärt, dass es eine freiwillige Veranstaltung (vermute ich mal wg.AG) ist. Sprich mit ihm und nimm evtl. deine Tochter mit, um evtl. Missverständnis aufzuklären.

von anico am 01.02.2014, 14:52



Antwort auf Beitrag von Tomito

ein lehrer war in der oberstufe felsenfest der meinung, ich hätte mich über eine bestimmte zeit mündlich nicht beteiligt und mir deshalb eine sehr schlechte mündliche note gegeben. tatsächlich war ich aber 2 wochen im krankenhaus und insgesamt 5 wochen nicht in der schule... er blieb felsenfest bei seiner meinung, ich sei dagewesen... was ich aber dann natürlich nachweisen konnte dass dem nicht so war. wieviele kinder sind denn im 1.hilfe-kurs? vielleicht hat er deine tochter echt nicht wahrgenommen? das geht natürlich nicht rede auf jeden fall mit ihm!

von mama.frosch am 01.02.2014, 11:05



Antwort auf Beitrag von Tomito

Hallo, bin selbst Lehrerin (Bayern). Bei uns sind die Absenzen sehr gut dokumentiert, und das ist sicher nicht die Ausnahme. Allerdings, unabhängig von Fehlzeiten, hat der Lehrer im Mündlichen eine Holpflicht! Also, er muss auch die Stillsten mehrere Male aufrufen, um eine mündliche Note zu machen. Einfache Vermutung, ein Schüler sei kaum dagewesen, geht gar nicht. Und aufgrund der Vermutung benoten geht auch nicht. Und selbst bei Fehlzeiten muss unterschieden werden: überwiegend unentschuldigt gefehlt: ungenügend mündlich; entschuldigt gefehlt: Ersatzprüfung (mündliche Prüfung über den Stoff des Halbjahres). Das ist jetzt alles aus bay. Rechtslage (GSO - gymnasiale Schulordnung). Vielleicht hilft es euch weiter! Gruß Sabet

von Sabet am 01.02.2014, 11:14



Antwort auf Beitrag von Tomito

Der Lehrer hat doch vmtl. gar nicht sagen wollen, dass deine Tochter nicht da war. Ich denke, er wollte ihr eher deutlich machen, dass ihre mdl. Beteiligung nicht statt gefunden hat und es so zu beurteilen ist'l als wäre sie gar nicht anwesend gewesen. In diesem Fall solltest du eher ein sehr ernstes Gespräch mit deiner Tochter führen, Schüchternheit hin oder her, die ein oder andere Beteiligung am Unterricht muss man als Schüler einfach hinkriegen, oder dann das verdiente mangelhaft mit den schriftlichen Noten ausgleichen. Mal mit dem Lehrer zu sprechen um zu klären, was deine Tochter für eine vier tun müsste ist aber sicher auch nicht verkehrt,

von Ebba am 01.02.2014, 11:36



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1. Kein Bemühen des Lehrers, das Kind ab und zu von sich aus einzubeziehen? 2. Note 2 in beiden schriftlichen Tests reicht nicht einmal für 4 im Zeugnis?

von Franke am 01.02.2014, 16:08



Antwort auf Beitrag von Franke

Hier heißt es spätestens seit der 10. Kl., mündliche Leistungen sind eine Bringschuld. Und wenn das mündliche mit ungenügend zu bewerten wäre und zu 50% gewertet würde, wäre es eine 5; genauso, wenn umgekehrt die Tests ungenügend wären und die mündliche Leistung gut. Da würde sich dann seltsamerweise niemand wundern.

von Ebba am 02.02.2014, 19:07



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eine 5 im Zeugnis?

von Franke am 03.02.2014, 00:29



Antwort auf Beitrag von Franke

Da hast du auch wieder recht - ergibt eine vier.

von Ebba am 03.02.2014, 07:21



Antwort auf Beitrag von Franke

Es waren ja nur Tests, keine Klassenarbeiten- die würden bei uns nur 20 % zählen und damit könnte es durchaus eine 5 werden.

von Emmi67 am 03.02.2014, 10:10



Antwort auf Beitrag von Tomito

sie sagt, sie ist immer im Unterricht dabei gewesen. Bei praktischen Übungen müssen immer alle nach vorne kommen und vormachen, da war sie auch immer dabei. In ihrer 1.Hilfe-Mappe ist sie auf drei Fotos zu sehen, bei denen sie als Helfer oder Opfer zu sehen ist - damit wird sie wohl beweisen können, dass sie anwesend war. Auch in ihrer Kleingruppe hat sie gut mitgemacht, sie ist da die Schriftführerin. Ihre Freundin meint, dass sie sich nur nie als erstes zum Vorführen gemeldet hat. 1. Hilfe ist ein Wahlpflichtfach und wird daher auch benotet. Da einige hier sagten, dass der Fachlehrer dauerhafte fehlzeiten nicht an die Eltern weitergeben muß - muß er diese Fehlzeiten nicht an den Kloassenlehrer weitergeben? Ihn habe ich beim Elternsprechtag im November noch gesprochen und bei ihm lag nur die 2- beim Test für 1. Hilfe vor.

von Tomito am 01.02.2014, 15:31



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dass sie meistens gefehlt hat. Die beste Lösung (was ich eigentlich erwarten würde): Jedes Mal zu Beginn schauen, ob alle da sind und notieren, wer fehlt. Die zweitbeste Lösung: Wenn er meint, jemand fehlt wiederholt, dann halt nach einigen Wochen anfangen, darauf zu achten. Ganz schlecht: Nach einem halben Jahr mit so was um die Ecke kommen. Wenn es zuträfe, stellt sich doch auch die Frage, was das für eine Schule ist, in der ein Schüler jede Woche "schwänzen" kann und über Monate wird niemand aktiv deswegen.

von Franke am 01.02.2014, 16:24



Antwort auf Beitrag von Tomito

Zwar Gym, aber: bei "uns" wird das in der Anwesenheitsliste vermerkt wer fehlt. Und zwar in jeder Stunde/Doppelstunde. Fehlt ein (minderjähriger) Schüler, ohne dass er sich im Sekretariat abgemeldet hat, werden sofort die Eltern angerufen. Aber so oder so kann sie wegen mangelnder Mitarbeit eine 5 bekommen. Ich könnte mir halt vorstellen, dass deine Tochter sich nicht wirklich traut die Rollenspiele bei den Übungen zu machen. Das liegt nicht wirklich jedem. LG Inge

von IngeA am 03.02.2014, 18:45



Antwort auf Beitrag von Tomito

Vielleicht will er ihr ja für die mündliche Mitarbeit eine 5 geben...

von celmin am 02.02.2014, 15:59



Antwort auf Beitrag von Tomito

Die Erklärung "kann mich nicht erinnern" ist als Notenbegründung definitiv nicht ausreichend. (Ich kann natürlich nur von Bayern sprechen, kann mir aber bein besten Willen nicht vorstellen, dass es anderswo anders sein sollte). Der Lehrer muss konkret begründen können, wo die Defizite lagen. Wenn sie unentschuldigt im Unterricht fehlt, muss er das mit genauem Datum festhalten und selbstverständlich die Schulleitung und bei Minderjährigen auch (zeitnah, nicht erst nach ein paar Wochen!) die Eltern verständigen. Selbst wenn sie von sich aus keinen Pieps sagt, muss er sie, zumindest hier in Bayern, dazu auffordern. Nur, wenn sie dann immernoch stumm bleibt oder völligen Nonsens von sich gibt, und das auch nicht nur einmal, ist eine so schlechte Jahresnote gerechtfertigt. Und, wie gesagt, es muss dokumentiert sein. Ein halbherzuges "naja, sie war halt unauffällig..." ist angreifbar.

von cuppa am 02.02.2014, 19:59



Antwort auf Beitrag von Tomito

Wenn deine Tochter nie was sagt, kann sie so oder so eine 5 bekommen, auch wenn sie anwesend war. Tests in Nebenfächern tragen an unserer Schule wenig zur Gesamtnote bei, Wenn also die Tests 20 % der Note ausmachen, sie aber mündlich 6 steht, kommt am Ende eine 5 dabei raus.

von Emmi67 am 03.02.2014, 10:08



Antwort auf Beitrag von Tomito

Würde mich doch interessieren, ob er ernsthaft der Meinung ist, deine Tochter hätte im Unterricht gefehlt und wie er die fünf im Zeugnis nun begründet hat.

von Ebba am 04.02.2014, 10:41



Antwort auf Beitrag von Ebba

der Lehrer ist erkrankt. Wenn ich etwas weiß, melde ich mich hier nochmal

von Tomito am 04.02.2014, 23:38