Da ich mich von meinem Partner trenne, muss ich nun ALG2 beantragen. Dort sagte man mir, dass ich für meine Tochter Bafög beantragen soll, weil sie eine schulische Ausbildung machen will.
Muss ich das Bafög, was ja als zinsloses Darlehen gezahlt wird, zurückzahlen? Oder meine Tochter?
LG
Mitglied inaktiv - 29.04.2011, 21:42
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hallo,
ich fange dieses jahr auch eine schulische ausbildung an ( zur Pflegeasisstentin ) ich beantrage das zwar nicht aber so wie ich das verstanden habe múss der/die auszubildene es zurückzahlen wenn sie im job ist.bin mir aber nicht sicher
lg
Mitglied inaktiv - 30.04.2011, 01:13
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Deine Tochter müsste es zurück zahlen.
Gruß
Jutta
von
Jutta T.
am 30.04.2011, 08:31
Hallo,
Studentenbafög muss man zurückzahlen, Schülerbafög nicht - das sind 2 verschiedene Bafögarten und nicht alle muss man zurückzahlen.
Ich habe eine schulische Berufsausbildung gemacht, bei der Schulgeld gezahlt werden musste - und musste mein Bafög danach nicht zurückzahlen.
Lg Dhana
von
dhana
am 30.04.2011, 11:33
Danke für eure Antworten, dann muss ich mich da nochmal genauer informieren.
Mitglied inaktiv - 30.04.2011, 20:52
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es ist, wie dhana geschrieben hat: Schülerbafög muss nicht zurückgezahlt werden. Ich selbst erhielt es in der Oberstufe des Gymnasiums, musste nichts zurückzahlen, und das ist auch heute noch so.
Beim Studentenbafög bin ich nicht ganz sicher, ob wirklich alles zurückgezahlt werden muss oder nur die Hälfte.
von
doschia
am 01.05.2011, 17:43
hallo,
deine tochter muss nichts zurückzahlen, da es hier um s.g. schülerbafög geht.
studentenbafög muss man zu 50% zurückzahlen, aber maximal 10.000 euro.
Mitglied inaktiv - 11.05.2011, 22:52