Liebe Frau Bader, ich befinde mich derzeit als Erzieherin im Beschäftigungsverbot und werde nach Tvöd bezahlt. Da jetzt eine Einstufung in eine höhere Gehaltsgruppe ansteht, möchte ich gern wissen, ob die Zeit im Beschäftigungsverbot angerechnet wird, oder ob sich die Höhergruppierung nun auf bis nach die Elternzeit verschiebt.
Herzliche Grüße
Mitglied inaktiv - 24.03.2015, 20:30
Antwort auf:
Wie wirkt sich ein Beschäftigungsverbot auf eine Höhergruppierung aus?
Hallo,
auch bei einem BV werden Sie höhergruppiert
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2015
Antwort auf:
Wie wirkt sich ein Beschäftigungsverbot auf eine Höhergruppierung aus?
Hallo,
Durch ein Beschäftigungsverbot darfst Du laut Mutterschutzgesetz nicht schlechter gestellt sein.
Das bedeutet für mich, dass die Höhergruppierung normal erfolt, und Du so im BV mehr Lohn bekommen würdest.
Luvi
von
luvi
am 26.03.2015, 01:10