Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin NICHT verheiratet, lebe aber mit dem Vater meiner Tochter zusammen. In letzter Zeit häufen sich die Streitigkeiten und ich erwäge eine Trennung.
Vor der Geburt unserer Tochter haben wir das gemeinsame Sorgerecht beantragt, da ich davon ausgegangen bin, irgendwann zu heiraten und glücklich ein Familienleben zu führen, dies ist jedoch nicht der Fall. Wie sieht es jetzt aus, wenn ich mit meiner Tochter (8 Jahre) ausziehen möchte. Muss darüber das Jugendamt informiert werden? Kann ich überhaupt einfach ausziehen? Was muss ich beachten?
Vielen dank für Ihre Antwort!
von
Eva 1967
am 21.05.2015, 22:00
Antwort auf:
Wie korrekt verhalten bei Trennung/gemeinsames Kind
Hallo,
sie können ausziehen, aufgrund des gemeinsamen Sorgerechtes Bedarfes das Kind allerdings nicht. In der Praxis jedoch werden häufig Tatsachen die Schaffung, ohne Drüber zu reden, ansonsten muss man die Sache gerichtlich klären lassen.
Das Jugendamt müssen sie erst einmal nicht informieren, dies ist jedoch tunlich, wenn es Probleme beim Umgangsrecht gibt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.05.2015
Antwort auf:
Wie korrekt verhalten bei Trennung/gemeinsames Kind
Du kannst ausziehen.
Je nachdem wo Du hinziehen willst musst Du das Kind aber da lassen. Ein paar Häuser weiter ist sicher kein Problem, eine große Distanz schon.
Der Vater hat nach der Trennung die gleichen Rechte am Kind wie jetzt auch. Er muss weiterhin allen relevanten Sachen zustimmen.
Einzig wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegen würde könntest Du ggf. über ein Gericht das alleinige Sorgerecht bekommen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 21.05.2015, 22:41
Antwort auf:
Wie korrekt verhalten bei Trennung/gemeinsames Kind
Nun ja, spätestens für die Ummeldung des Kindes braucht sie seine Zustimmung - auch wenn es nur ein Haus weiter ist.
Man wird wohl um ein Gespräch nicht herumkommen....
von
Strudelteigteilchen
am 22.05.2015, 08:03
Antwort auf:
Wie korrekt verhalten bei Trennung/gemeinsames Kind
Jugendamt und Gericht treten dann auf, wenn ihr untereinander keine Lösung findet.
Der Vater muss dem Umzug des Kindes zustimmen.
Wenn Du bisher Hauptbezugsperson bist, dann wird das Gericht sich daran orientieren.
Kernfrage ist wie weit und wie der Umgang laufen soll.
Das Kind hat nun ja acht Jahre mit dem Papa gelebt.
von
Sternenschnuppe
am 22.05.2015, 09:01