Hallo Frau Bader, ich habe am 05.09.2016 mein zweites Kind bekommen. Mein erstes Kind wurde am 24.06.2016 zwei Jahre alt. Vor der Geburt meines zweiten Kindes war ich in Elternzeit. Diese hab ich zu Beginn der Mutterschutzfrist beendet, um den Arbeitgeberzuschuss zu erhalten. Arbeiten werde ich während des Elterngeldbezugs nicht. Habe ich nun nur Anspruch auf den Mindestbeitrag an Elterngeld?
von Cherilyn am 29.09.2016, 12:13