Hallo , ich war bis zum 27.1.13 in Elternzeit . Und habe von 28.1 bis 5.2 .13 gearbeitet und dann durch eine erneutem Schwangerschaft Arbeitsverbot bekommen. Wie wird jetzt das Arbeitsverbot Geld berechnet ? Mein Arbeitsvertag wurde zum 28.1.13 auch geändert von 40 Stunde Auf 30 Stunden ! Und darf mein erstes Kind trotzdem sein Kita Platz behalten? Lg
von Ahri am 18.02.2013, 12:17