Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit im Besch.verbot und die Geburt meiner Tochter steht bevor. Wann ist es möglich und sinnvoll (!)meinen Resturlaub zu nehmen und wann muss ich diesen beantragen (zb.bereits im Elterngeldantrag wenn es direkt nach Mutterschutz oder(!)nach Elternzeit sein soll?) Vielen Dank
von ayda am 21.07.2017, 14:04