Liebe Frau Bader,
ich habe ein 1.5 Jahre alte Sohn und bin wieder Schwanger. Ich bin in meine Arbeitsstelle als Erzieherin festgestellt, aber während der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot.
Mein mann hat gerade sein Studium abgeschlossen und wird wahrscheinlich ein Job 400-600km weg bekommen. Dafür, müssen wir natürlich umziehen. Der Umzug wird sich höchst wahrscheinlich während Beschäftigungsverbot Zeit, oder Mütterschutz Zeit stattfinden.
Wie soll ich dann umgehen mit kündigen, dass ich von meinem Krankengeld oder Elterngeld hoffentlich nicht viel verliere?
Vielen Dank,
Katherine
von
Thomson-Jäger
am 06.12.2016, 09:44
Antwort auf:
Umzug während Beschäftigungsverbot
Hallo,
der AG könnte Sie ja umsetzen (s. ein paar Posts weiter unten zu Erzeiherinnen) - dann haben Sie ein echtes Problem.
Ansonsten bleibt die Kündigung (bringt Nachteile, denn Sie bekommen keinen Mutterschaftslohn mehr).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.12.2016
Antwort auf:
Umzug während Beschäftigungsverbot
Hallo,
also während des Beschäftigungsverbotes muss meine seine Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung stellen können (Stichwort: Man KANN arbeiten - darf aber aus betrieblichen Gründen nicht).
Solltest Du umziehen, dann KÖNNTEST Du nicht mehr arbeiten. In diesem Fall könnte der Arbeitgeber ggf. bei Anforderung der Arbeitsleistung (z.B. für Verwaltungstätigkeiten ohne Kinderbezug jederzeit möglich), wegen Arbeitsverweigerung auch in der Schwangerschaft fristlos kündigen. Daher den Umzug in die Zeit des Mutterschutzes legen.
Eine Möglichkeit gäbe es: Wenn Dein Sohn erst 1,5 Jahre alt ist, könntest Du mit Deinem Arbeitgeber ausmachen, dass Du nochmals in Elternzeit geht. Dann entfiele zwar Dein Lohn, aber Du könnest früher umziehen.
Kündigen würde ich nicht, sondern regulär für 3 Jahre in Elternzeit gehen. Wenn man keinen Arbeitgeber hat, dann gibt es nämlich auf keine Elternzeit.
Mitglied inaktiv - 06.12.2016, 10:18
Antwort auf:
Umzug während Beschäftigungsverbot
Wenn du vom Arbeitsort 400 km wegziehst, dann ist der Grund für den Arbeitsausfall nicht mehr in den fehlenden Immunitäten (Infektionsgefährdung) zu sehen, sondern du bist aus räumlichen Gründen nicht in der Lage die Arbeitsleistung zu erbringen. Damit entfällt der Anspruch auf Lohnfortzahlung!!
Entweder du kündigst das Arbeitsverhältnis, oder du versuchst dich mit dem Arbeitgeber zu einigen, dass du für die Zeit bis zum Mutterschutz unbezahlten Urlaub nimmst (oder auch Resturlaub und unbezahlten Urlaub). Dann darfst du wohnen wo du willst. Für die Zeit des Mutterschutzes spielt das keine Rolle.
Auf keinen Fall kannst du im BV einfach wegziehen und die Lohnfortzahlung einstreichen.
Mitglied inaktiv - 06.12.2016, 10:41