Hallo Frau Bader, meine Elternzeit läuft Ende Mai aus. Da wir finanziell darauf angewiesen sind, dass ich Geld verdiene, wollte ich wieder teilzeit arbeiten gehen. Nach einigen Informationen aus dem Freundeskreis habe ich mich dazu entschieden die Elternzeit um ein Jahr zu verlängern und Teilzeit in Elternzeit arbeiten zu gehen. Mit dem AG war soweit alles abgeklärt. Die Anträge sind vor 3 Wochen rausgegangen. Nun habe ich vor einer Woche erfahren, dass ich wieder schwanger bin. Von Seiten des AGs muss ich nun zu einer arbeitsmedizinischen Untersuchung, um festzustellen, ob ich arbeiten darf (Immunität vorhanden) oder nicht. Die Bestätigung für die Verlängerung der Elternzeit um ein Jahr habe ich bekommen, allerdings noch keine Bestätigung über die Teilzeit in Elternzeit. Nun meine Frage, habe ich ein Anrecht auf diese Teilzeittätigkeit auch, wenn heraus kommt, dass ich nicht immun bin und ich somit gar nicht arbeiten dürfte? Oder kann der AG mir diese Teilzeittätigkeit dann verweigern? Für mich hieße dass dann, dass ich 5 Monate ohne Einkommen auskommen muss, da die Elternzeit ja verlängert wurde und ich dies Jahr nicht mehr rückgängig machen kann. Hätte ich auf die Elternzeitverlängerung verzichet und lediglich den Antrag auf Teilzeitarbeit gestellt, wäre das ganze kein Problem. So habe ich mir wohl meine eigenes Grab geschaufelt.
von niemto am 16.04.2014, 14:07