hallo! wir erwarten im maerz unser 2. kind. mein mann arbeitet seit 18 jahren in einer grossen bank als wertpapierhaendler (in einem team von 8 ma, davon 1 in tz und 1 in tz aufgrund von ez). nun hat er vor wenigen tagen elternzeit beantragt, wobei er 30 std. arbeiten will. sein vorgesetzter moechte dem nicht zustimmen - bzw. er moechte ihn aus seiner abteilung haben (insgesamt ca. 400 leute) (weil er kein "maennliches exempel" statuieren will. dafuer hat er schon fuer einen ersatzmitarbeiter (externe neueinstellung) gesorgt. dazu kommt noch, dass vor wenigen tagen eine sich in ez befindliche mutter die absicht aeusserte, dass sie nicht mehr an ihren arbeitsplatz zurueckkehren moechte, der auch in meines mannes abteilung war. auch sie waere problemlos fuer 2 tage die woche zurueckgekehrt. in 2 tagen findet ein gespraech zwischen meinem mann, der personalabteilung und den beiden vorgesetzten statt. nachdem die bank meinem mann nicht kuendigen kann, muss sie ihm einen anderen arbeitsplatz anbieten - die frage ist nun: 1. kann er aufgrund der o.g. lage einfach seines platzes verwiesen werden (was fuer die bank- auch aus gehaltstechnischen gruenden) wirklich nur nachteilig waere) 2. welchen anderen job muesste er annehmen? muss dieser seiner bisherigen taetigkeit adaequat sein? 3. wie errechnet sich das gehalt waehrend der elternzeit (sein vertrag lautet auf ein garantiertes monatliches gehalt plus einem garantierten jaehrlichen mindestbonus). danke sehr im voraus fuer die beantwortung der fragen. andrea
Mitglied inaktiv - 20.01.2005, 09:27