Sehr geehrte Frau Bader,
ich arbeite momentan Vollzeit in einer Zahnarztpraxis. Ich habe vor schwanger zu werden. Da ich weis, dass mein Chef bisher noch keine Vollzeit- Mitarbeiterin nach der Elternzeit in Teilzeit wieder eingestellt hat, bin ich am überlegen ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft meine Stunden zu reduzieren, bsp auf 20 Stunden die Woche, sodass ich reintheoretisch nach der Elternzeit wieder in der Praxis arbeiten kann in Teilzeit, also 20 Std/Woche. Ist diese Überlegung richtig? Bzw. hätte ich dann überhaupt das Recht auf die Stelle?
Und eine andere Frage:
Wenn der Chef einen nicht Freistellt ab Zeitpunkt der Schwangerschaft, weil man an die Anmeldung kann, dort aber nur das zweite Rad am Wagen ist und nichts zu tun hat, kann man von dem frauenarzt freigestellt werden? Oder muss der Chef einen freistellen? Oder muss man seine Zeit am Arbeitsplatz "absitzen"?
Ich hoffe Sie können mir helfen
vielen Dank schonmal LG
von
Samba15
am 01.07.2015, 15:57
Antwort auf:
Stunden kürzen?
Hallo,
1. Klar geht das
2. Der AG entscheidet, ob er ein BV ausspricht (wenn Sie am Stuhl assestieren) o Sie umsetzt. Das darf er auch dann, wenn Sie nur das 2. Rad am Wagen sind - er zahlt ja auch
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.07.2015
Antwort auf:
Stunden kürzen?
Naja, wenn du weniger arbeitest, bekommst u weniger Geld. Und damit noch weniger später an Elterngeld. Würde ich mir also genau überlegen.
Wegen Teilzeit, das kann man später auch innerhalb der Elternzeit. Und da darf der AG dann auch nicht kündigen. Heißt, Du könntest als Beispiel solange wie Du Elterngeld bekommst, daheim bleiben. Und danach bis zum 3ten Geburtstag eures Kindes in Teilzeit arbeiten. Und zwar bis zu 30 Std. wahlweise dann bei deinem eigentlichen AG, oder mut dessen Zustimmung auch woanders. Wenn Dein Ag keine TZ anbieten kann innerhalb der EZ, dann kannst du dich auch beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden - sofern Kinderbetreuung vorhanden, und würdest dann entsprechend der TZ-Stunden Arbeitslosengeld1 bekommen.
Und nein, der AG muss einem das BV aussprechen wenn der Job nicht Mutterschaftskonform ist, nicht der Arzt. Aber, er wäre echt blöde wenn er dich dann für´s nicht arbeiten bezahlt, wenn er bei einem BV wahrscheinlich das Geld von der Krankenkasse wieder bekommt. Das wissen allerdings nicht alle.
Mitglied inaktiv - 01.07.2015, 16:38
Antwort auf:
Stunden kürzen?
Wieso,willst Du freiwillig auf so viel Geld verzichten.
Schwanger wird man ja nicht wann man möchte, ist also nicht planbar. Kann einen Monat dauern, oder Jahre.
Zudem verringerst Du Dein Elterngeld.
Wenn Teilzeit generell möglich ist, dann muss er es auch nach der Elternzeit gewähren. Betriebliche Gründe kann er dann ja nicht vorbringen.
von
Sternenschnuppe
am 01.07.2015, 23:03