Frage:
noch verheiratet, Kind vom One-Night-Stand mit Mr. Namenlos, Entlassung des Noch-Ehemannes aus der Unterhaltspflicht
Guten Tag Frau Bader,
ich lebe getrennt von meinem Mann, bin schwanger von einem One-Night-Stand (unrühmlich hin oder her...), kenne den Erzeuger nicht, habe mich entschieden, das Kind zu bekommen und möchte meinen Noch-Ehemann nun so unproblematisch wie möglich aus der Unterhaltspflicht raushaben. Entbindungstermin ist Mitte Juli, die Scheidung kann erst Mitte September eingereicht und folglich erst gegen Weihnachten vollzogen werden. Wie ist der Werdegang?
Danke, Bianca L.
Mitglied inaktiv - 20.01.2005, 11:07
Antwort auf:
noch verheiratet, Kind vom One-Night-Stand mit Mr. Namenlos, Entlassung des Noch-Ehemannes aus der Unterhaltspflicht
Hallo,
der Mann gilt gesetzl.als Vater u muss feststellen lassen, dass er es nicht ist.Dann wird alles abgeändert u unbekannt asl Vater eingetragen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.01.2005
Antwort auf:
noch verheiratet, Kind vom One-Night-Stand mit Mr. Namenlos, Entlassung des Noch-Ehemannes aus der Unterhaltspflicht
Muss das durch eine Vaterschaftsklage erfolgen? Vermutlich muss ein Gericht einen Vaterschaftstest anordnen, oder? Eine gerichtliche Auseinandersetzung wollte ich ihm eigentlich ersparen.
Mitglied inaktiv - 21.01.2005, 08:34