Sehr geehrte Frau Bader, ursprünglich hatte ich zwei Jahre Elternzeit beantragt (bis 2/2016) und hatte geplant (aber noch nicht fest mit dem AG vereinbart), im zweiten Jahr Teilzeit bei meinen AG zu arbeiten. Nun habe ich ein super Angebot bei einem neuen AG ab 4/2015. Meine Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Soll ich versuchen, einen Auflösungsvertrag mit dem alten AG zu vereinbaren? Falls er nicht zustimmt (was ich befürchte), kann ich trotzdem beim neuen AG anfangen (Vollzeit)? Welche Konsequenzen kann das schlimmstenfalls haben? Über Ihre Rückmeldung würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüssen
von Melanie49 am 20.12.2014, 07:54