Hallo Frau Bader,
wenn man während der gesamten Schwangerschaft VERTEILT insg. über 6 Wochen krankgeschrieben wird, fällt man dann automatisch ins Krankengeld, auch dann wenn man erst wegen Übelkeit, dann wegen Blutdruckproblemen und am Ende wegen was anderes im Rahmen der SS krankgeschrieben wird?
Wie ist es, wenn man zwischendurch auch wegen ganz anderer Dinge - z. B. Grippe krankgeschrieben wurde?
Vielen Dank.
Lea
von
lea-1980
am 30.05.2016, 15:10
Antwort auf:
Krankengeld bei Schwangerschaft
Hallo,
das kommt auf die aufgeschriebene Diagnose an. Wenn es immm Schwangerschaftsbedingte Probleme sind, ja.
Klärt die Kasse.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.06.2016
Antwort auf:
Krankengeld bei Schwangerschaft
Wenn die Krankschreibungen im "ursächlichen Zusammenhang" stehen, dann werden diese zusammengerechnet. Bsp. Zuerst war es die Übelkeit - schwangerschaftsbedingt, dann der Blutdruck - schwangerschaftsbedingt; da beides schwangerschaftsbedingt ist, erfolgt die Zusammenrechnung und die Entgeltfortzahlung endet nach insgesamt(!) 6 Wochen.
Dagegen die Grippe steht in keinem Zusammenhang mit der Schwangerschaft, diese wird dann also nicht hinzugerechnet.
Aber Vorsicht wenn sich die Diagnosen überschneiden, dann erfolgt die Zusammenrechnung auch.
Die Beurteilung, was zusammengerechnet wird, erfolgt durch die Krankenkasse.
von
chrissicat
am 30.05.2016, 21:07
Antwort auf:
Krankengeld bei Schwangerschaft
Vielen Dank!!!!
Mich verunsichert nur, dass Du schreibst, dass die Beurteilung, was zusammengerechnet wird, durch die Krankenkasse erfolgt - können die das ganz frei entscheiden? Oder hat es etwas mit den "Diagnose-Schlüsseln" zu tun, an die auch die KK sich halten muss?? Falls ja - welche Diagnose-Schlüssel sind definitiv unterschiedliche Krankheiten - kann ich das irgendwo finden??
von
lea-1980
am 31.05.2016, 09:21
Antwort auf:
Krankengeld bei Schwangerschaft
Natürlich kann die Krankenkasse das nicht "Frei-Schnauze" entscheiden, das hängt schon mit den Diagnose-Schlüsseln zusammen. Ob es aber ein und derselbe Schlüssel sein muss für eine Zusammenrechnung oder ob es da mehrere Möglichkeiten gibt, weiß ich leider nicht. Manchmal gibt es auch Fälle, wo die Krankenkasse nochmal Rücksprache mit den behandelnden Ärzten hält...
Fakt ist auf jeden Fall, dass die Beurteilung nicht durch den Arbeitgeber erfolgt. Dieser ist in Bezug auf anrechenbare Vorerkrankungen auf die Angaben der Krankenkasse angewiesen.
von
chrissicat
am 31.05.2016, 11:14