Hallo Frau Bader,
ich möchte gern meine Elternzeit verkürzen. Mein Sohn kam im September 2011 zur Welt. Ich wollte bis 01.07.2013 zu Hause bleiben. Nun würde ich doch gern eher anfangen, ab Januar 2013. Ich arbeite in einer Zahnarztpraxis mit 2 Angestellten. Mein AG hat nichts dagegen. Ich habe das Elterngeld splittern lassen (statt 1 Jahr auf 2 Jahre). Ist das einfach so möglich? Oder muss ich außer der Elterngeldtselle noch jemanden bescheid geben? Kann man sich dann den Rest des Elterngeldes auf einmal auszahlen lassen? Schon mal vielen Dank im vorraus.
MfG
Mitglied inaktiv - 10.04.2012, 09:30
Antwort auf:
Kann man Elternzeit verkürzen? Worauf achten?
Hallo,
das ist ohne Probleme möglich.
Ob eine einmalige Restzahlung möglich ist, muss die Elterngeldstelle bestimmen. Gesetzlich vorgesehen ist dies nicht.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2012
Antwort auf:
Kann man Elternzeit verkürzen? Worauf achten?
Wenn Dein AG dem zustimmt ist das kein Problem. Der meldet dann auch dass Du nicht mehr in EZ bist.
Der EG-Stelle brauchst Du nicht bescheid geben, da Du ja erst im 2. Jahr wieder anfängst. Du hast dann das EG für das 1. Lebensjahr bezogen bekommst es nur noch länger ausgezahlt. Soweit ich weiss kann man sich den Restbetrag NACH dem 1. Geburtstag auch komplett auszahlen lassen.
Du solltest die Verkürzung der EZ aber auf jeden Fall schriftlich bei Deinem AG melden.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 10.04.2012, 11:19