Frage: Elternzeit verkürzen

Guten Morgen Frau Bader, wir haben Anfang März ein Pflegekind aufgenommen. Dazu habe ich Elternzeit beantragt, zunächst für ein Jahr, mit der Bereitschaft auch in der Elternzeit nach zwei, drei Monaten weiter zu arbeiten (ein Vorschlag meines Vorgesetzten). Nun zeichnet sich ab, dass das Kind voraussichtlich nicht bei uns bleiben kann. Damit wird der Anspruch auf Elternzeit verfallen, sobald das Kind unseren Haushalt verlassen hat. Ein Zeitpunkt ist jedoch noch nicht absehbar. Ich habe bisher noch keine schriftliche Bestätigung der Elternzeit und meine Stelle ist nicht nachbesetzt. Wie verfahre ich dann mit der Elternzeit? Muss der Antrag zurück gezogen werden, mit Wirkung des verfallenden Anspruchs? Oder muss ich eine Verkürzung beantragen? Wie sähe die Formulierung aus? Muss ich die Zustimmung des Arbeitgebers abwarten, obwohl der rechtliche Anspruch auf Elternzeit ohnehin nicht mehr besteht, oder kann ich mit dem Auszug des Kindes "einfach" wieder meinen Dienst antreten? Vielen Dank im Voraus Katharina B.

von KathiBalz am 20.03.2021, 12:16



Antwort auf: Elternzeit verkürzen

Hallo, das klingt nicht gut, aber ohne die Geschichte zu kennen sollte hier niemand urteilen. Sicherlich eine schwere Zeit für alle. Wenn das Kind Ihren Haushalt verlässt, sind die Voraussetzungen für die EZ nicht mehr gegeben und Sie müssten am Folgetag wieder arbeiten. Teilen Sie es dem AG einfach vorher schon mit, damit er sich darauf einrichten kann. Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.03.2021



Antwort auf: Elternzeit verkürzen

Ich kann Dir da rechtlich nicht weiterhelfen, aber meine Neugierde ist geweckt. Du musst sie selbstverständlich nicht befriedigen, aber es würde mich interessieren, was dazu geführt hat, dass das Kind nicht bleiben kann? Ich möchte Dir nicht zu nahe treten und es tut mir leid für Euch und das Kind. Schade, dass es nicht klappt.

von Port am 20.03.2021, 13:33



Antwort auf: Elternzeit verkürzen

Jetzt zu sehr ins Detail zu gehen, würde zu weit führen. Aber grundsätzlich kann sowas bei Pflegekindern immer passieren. Die Passung muss stimmen, denn die Kinder haben immer eine Geschichte. Bei uns ist es leider so, dass das Kind uns offenbar nicht akzeptiert. Die ersten Tage liefen gut. Aber dann gab es immer mehr Schreiphasen und immer weniger Schlafphasen. Zudem hat das Kind immer mehr "Abwehrverhalten" gezeigt. Das steigert sich von Tag zu Tag und macht uns schwer zu schaffen. Es ist ein Säugling, der natürlich nicht sagen kann, was das Problem ist. Es ist möglich, dass irgendwas an unserem Verhalten, dem Geruch oder sonst was, irgendwas in diesem Kind wieder auslöst. Niemand weiß das. Wir merken aber, dass es keine Besserung gibt, die Tendenz geht weiter bergab und inzwischen laufen selbst Dinge, die anfangs gut liefen (füttern, anziehen z. B.) nur noch unter Geschrei ab. Auf unserem Arm strampelt und rudert das Kind oft oder drückt sich ab und dreht den Kopf weg. Inzwischen sind wir selbst außerdem an unserer Belastungsgrenze angekommen, vor allem emotional. Es gibt vielfältige Ursachen, warum es manchmal nicht klappt.

von KathiBalz am 20.03.2021, 18:01



Antwort auf: Elternzeit verkürzen

Solche Schreiphasen kennen wohl alle Eltern von ihren Kindern - und die können das Kind auch nicht einfach wieder abgeben..... Wie du schon sagst, ein Säugling kann nicht sagen was gerade nicht paßt. Laß die neue Umgebung und die neuen Eltern mit einem Schub zusammenfallen und schon ist das Chaos programmiert. Ich würde die Flinte nicht so schnell ins Korn werfen - dem Kind zuliebe.

von KielSprotte am 20.03.2021, 18:52



Antwort auf: Elternzeit verkürzen

Mit Auszug des Kindes verfällt für dich der Status "Pflegemutter" und damit auch der Anspruch auf EZ. Ob es da einen Kulanzzeitraum von z.B. 3 Tage bis nach Auszug des Kindes gibt, weiß ich nicht. Dafür solltest du bei der EG-Stelle anrufen und nachfragen. Deinem AG musst du das Ende der EZ mitteilen. Da du diese jetzt noch nicht kennst könntest du ihm mitteilen, dass diese enden wird. Evtl. ein vorraussichtliches Datum. Sowas finde ich immer wage, weil das Datum eher oder später sein kann. Ggf. lebt sich das Kind doch ein und bleibt und dann hast du "die Pferde scheu gemacht". Daher würde ich es dem AG erst mitteilen, wenn ich das genaue Datum wüsste. Vorraussichtlich wird das Kind nicht binnen weniger Stunden ausziehen, sondern es wird euch vorher der Tag mitgeteilt. Und selbst wenn es binnen eines Tages auszieht, dann meldest du das dann deinem AG. Bedenke auch, dass der Auszug dich auch belasten kann und du evtl. ein paar Tage brauchst um damit zurecht zukommen. Denn plötzlich ohne Kind ist nicht einfach. Dir steht es frei, dich dann aus psychischen Gründen AU schreiben zu lassen. In gewisser Weise plant dein AG mit dir, sonst hätte er nicht vorgeschlagen, nach ein paar Monaten TZ in EZ zu arbeiten. Vermutlich wurde das Kind nicht Wochen vorher angekündigt, sondern kam binnen Tage, wenn nicht sogar Stunden, zu euch. Da blieb deinem AG keine Zeit einen fließenden Ersatz zu haben (Du gehst, die neue Kraft fängt an). Wie lange ist das Kind bei euch? In Bezug darauf und wie es sonst im Betrieb war kannst du sehen, wie lange der AG braucht um jemand Neues zu finden. Ich wünsche Dir viel Kraft.

von Ani123 am 20.03.2021, 19:11



Antwort auf: Elternzeit verkürzen

Danke für die Ausführungen. Ich will Dich nicht beeinflussen, wenn Ihr das nicht überstehen könnt, dann seid Ihr vielleicht wirklich nicht die richtigen Eltern für das Kind. Ich persönlich würde es weiter versuchen, denn möglicherweise seid Ihr eben doch die besten Eltern, die das Baby nach einigen Wirrungen einnorden können nach anfänglichen Schwierigkeiten. Du hast nicht geschrieben wie alt das Baby ist, es hat vielleicht schon einige Bezugspersonen geliebt, die es nun schmerzlich vermisst, die aber zu ersetzen sind mit Geduld. Sucht Euch fachkundige Unterstützung. Alles Gute!

von Port am 20.03.2021, 20:26



Antwort auf: Elternzeit verkürzen

Zunächst einmal: wenn man genau liest, erkennt man auch, dass es nicht bloß um eine Schreiphase geht, sondern um das Verhalten, dass das Kind uns gegenüber inzwischen zeigt. Die üblichen Sprüche, die dann von Menschen kommen, die von der Materie nichts verstehen ("Leibliche Kinder kann man auch nicht wieder abgeben") sind nicht zielführend. Man darf sich sicher sein, dass wir die Entscheidung weder leichtfertig noch alleine ohne das Jugendamt treffen werden. Könnten wir auch gar nicht. Mit leiblichen Kindern ist das nicht zu vergleichen, weil eben diese Kinder einen Rucksack mitbringen. Manche sind schwer traumatisiert. Und wenn es bei der Pflegefamilie nicht passt oder irgendetwas dieses Trauma wieder hoch holt, dann steht das Kindeswohl im Vordergrund. Genau dafür gibt es bei Adoptivkindern eben z. B. auch das Adoptionspflegejahr, in dem erst mal geschaut wird, ob es passt und klappt. Ich bin auch nicht hier, um mich zu rechtfertigen, sondern um heraus zu finden, wie ich mich in Sachen Elternzeit (nicht Elterngeld, darauf hat man als Pflegeeltern keinen Anspruch) im Falle des Falles verhalten muss und wie die Formulierung aussehen würde.

von KathiBalz am 20.03.2021, 20:48



Antwort auf: Elternzeit verkürzen

@ani123: vielen Dank. Es fordert einem schon alles ab. Aber wir versuchen unser Bestes. @Port: es geht weniger um uns, sondern mehr ums Kind. Das ist noch ein Säugling (fast drei Monate alt). Wenn es so deutlich zeigt, dass es mit uns nicht passt, dann entscheidet letztlich das Kindeswohl. Und das läuft (egal in welche Richtung es sich noch entwickelt) immer über das Jugendamt. Man muss sich von der Vorstellung lösen, dass wir "einfach" das Kind ins Auto packen und wieder irgendwo abladen. ;-)

von KathiBalz am 20.03.2021, 20:59



Antwort auf: Elternzeit verkürzen

Liebe Kathi, ich möchte ganz sicher nicht verurteilen, aber ich habe einen dicken Kloß im Hals. Du/Ihr vermutlich auch. Macht das Beste draus. Wenn es nicht geht, dann geht es nicht. Alles Gute und danke, dass Du die Erfahrung mit uns teilst, dass eben nicht alles Friede, Freude, Eierkuchen ist, wenn man ein Kind aufnimmt. Frau Bader wird sicherlich noch die rechtliche Seite erhellen, denn darum ging es Dir ja in erster Linie hier. Ich wünsche Euch alles Gute und hoffe, dass sich Euer Babywunsch in irgendeiner Weise noch erfüllt und dass dann alles rund läuft.

von Port am 20.03.2021, 21:18



Antwort auf: Elternzeit verkürzen

@Port: von dir habe ich das auch nicht so aufgefasst. ;-) Solche Situationen sind natürlich hart, aber etwas zu erzwingen, mit dem es diesem Kind nicht gut geht, macht dann natürlich keinen Sinn. Wir wussten vorher, worauf wir uns einlassen und das so etwas passieren könnte. Eine Garantie gibt es leider nie. Wir kennen auch andere Pflegeeltern, bei denen es nicht gepasst hat. Ein Paar hat ihren Jungen sogar nach fünf Jahren woanders unterbringen müssen, weil sie seinen besonderen Bedürfnissen nicht mehr gerecht werden konnten. Ein anderes, das sogar Erziehungsstelle ist (also selbst besonders pädagogisch ausgebildet) klappte es mit einem Mädchen nicht, dass sexuellen Missbrauch erfahren hat und mit dem Pflegevater einfach nicht zurecht kam. Wie gesagt, die Gründe können vielfältig sein und das Kindeswohl steht immer an erster Stelle. Danke für die lieben Worte.

von KathiBalz am 21.03.2021, 08:29



Antwort auf: Elternzeit verkürzen

...

von Port am 21.03.2021, 10:37



Antwort auf: Elternzeit verkürzen

Hallo Also ich hatte bzw. habe schon zwei Pflegekinder. Bei meinem ersten Pflegekind wurde es nach 8 Monaten auch zurück in die ursprünglich Familie geführt, als das so war, habe ich eine Bescheinigung vom Jugendamt bekommen und vorher bei meiner Arbeit Bescheid gegeben und die Elternzeit gekürzt, da ich ja auch keinen Anspruch mehr darauf hatte, ging eigentlich ganz unkompliziert. Alles gute euch

von Knuddeleule am 22.03.2021, 11:47



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