Hallo :) meine frage ist folgende:
Bevor meine Tochter zur Welt gekommen ist, habe ich dem geteilten sorgerecht beim Jugendamt zugestimmt und mein damaliger Freund hat auch die Vaterschaft anerkannt. In der geburtsurkunde unserer Tochter ist er allerdings nicht als Vater aufgeführt, da er beim Standesamt nie eine übersetzte Version (stammt aus polen)seiner geburtsurkunde eingereicht hat. Mittlerweile sind wir getrennt und er kümmert sich eher schlecht als recht, auch seine Lebensweise entspricht nicht die eines vaters, was mich zu der Entscheidung kommen lässt das alleinige sorgerecht einzuklagen. Wobei ich mich jetzt frage ob ich das überhaupt muss, weil er in der geburtsurkunde ja nicht aufgeführt wurde....
Wäre sehr dankbar für eine schnelle Antwort auf meine Frage, danke schonmal im voraus :)
von
prinzessin mami
am 28.08.2014, 05:47
Antwort auf:
geteiltes sorgerecht obwohl vater nicht in der geburtsurkunde steht
Hallo,
anerkannt hat er ja trotzdem. Klären Sie das mit dem Standesamt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2014
Antwort auf:
geteiltes sorgerecht obwohl vater nicht in der geburtsurkunde steht
Er hat die Vaterschaft anerkannt, das Jugendamt ist informiert, es fehlt lediglich die aktualisierte Geburtsurkunde. Nach deiner Logik wäre er auch nicht mehr der Vater, wenn er eingetragen wäre und du die Geburtsurkunde verlierst?
Nein, so ist das nicht. Er ist ganz klar der Vater.
Es ist gar nicht so einfach, das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Du musst nachweisen können, dass es für das Kind schädlich ist, dass er sorgeberechtigt ist. Das ist gar nicht so einfach, zumal wenn er sich kaum kümmert, er auch i.d.R. wenig Schaden anrichtet.
von
Pamo
am 28.08.2014, 09:42