Hallo, ich arbeite auf meiner alten Stelle 20 Std. pro Woche in Teilzeit während der Elternzeit, die bis zum 2.3.12 (bisher 2 Jahre beantragt) geht. Da ich noch nicht wieder voll arbeiten will, möchte ich gerne wissen, bis wann ich spätestens die Elternzeit und damit den Teilzeitvertrag verlängern muss? Gilt hier auch die 7 Wochen-Frist? Was ist zu beachten? Danke & Gruß Lena
von Lena2010 am 27.09.2011, 16:19