Elternzeit wie lange wenn ich nicht mehr in Job zurück will

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit wie lange wenn ich nicht mehr in Job zurück will

Hallo, ich versuche mich gerade etwas schlau zu machen, was das Thema Elternzeit und Elterngeld angeht. Ich arbeite momentan Vollzeit in einem unbefristeten Verhältnis. Da mein Arbeitsweg aber sehr lange ist, möchte ich nach der Elternzeit nicht mehr zurück sondern dachte mir ich suche mir dann eine andere Teilzeitstelle in meiner Nähe. Was beantrage ich daher am besten an Elternzeit bei meinem aktuellen Arbeitgeber? Macht es Sinn sicherheitshalber 3 Jahre zu beantragen und wenn ja, was bringt mir das für Vorteile? Wie verhält es sich in diesem Fall dann mit dem Elterngeld? Vielen Dank im Voraus.

von Nini2111 am 22.08.2016, 15:27



Antwort auf: Elternzeit wie lange wenn ich nicht mehr in Job zurück will

Hallo, ja, sinnvollsten beantragen Sie Elternzeit und suchen sich dann mit Zustimmung des Arbeitgebers einen Job bei einem anderen Arbeitgeber. Das hat den Vorteil, dass Sie Ihre Arbeitsstelle sicher behalten und trotzdem parallel nach einem neuen Arbeitgeber suchen können. So können Sie sich eventuell nach dem Ende der Elternzeit entscheiden, bei welchem Arbeitgebers Ihnen besser gefällt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.08.2016



Antwort auf: Elternzeit wie lange wenn ich nicht mehr in Job zurück will

Ich würde es so machen: Erst Mal für die ersten 2 Jahre EZ mitteilen (EZ beantragt man nicht) und dann ggf. fristgerecht das 3. Jahr mitteilen. "Wehren" kann sich der AG dagegen nicht. Somit hast Du immer noch die Möglichkeit das 3. jahr auf später zu schieben oder sonstiges denn in2 Jahren kann sich viel ändern... Gruss D

von desireekk am 22.08.2016, 16:09



Antwort auf: Elternzeit wie lange wenn ich nicht mehr in Job zurück will

Vielen Dank für Ihre Antworten! Ich hätte noch eine Frage. Wenn ich 2 Jahre Elternzeit anmelde, könnte ich dann 24 Monate lang ElterngeldPlus beantrage, ohne im 1. oder 2. Jahr Teilzeit zu arbeiten? Ich hätte laut Elterngeldrechner Anspruch auf ca. 1500,00 € Elterngeld, würde ich dann für 24 Monate 750,00 €/monatlich erhalten? Dann könnte ich mich im zweiten Jahr nach einer neuen Teilzeitstelle ab dem 3. Jahr umschauen. Habe ich es richtig verstanden, dass ich dem aktuellen Arbeitgeber den gewünschten Wechsel erst mitteilen kann, wenn ich die Stelle sicher habe? Bedeutet dass ich muss einen neuen Arbeitsvertrag vorlegen können und wenn ja, was passiert wenn der aktuelle Arbeitgeber ablehnt? Vielen Dank nochmals.

von Nini2111 am 23.08.2016, 09:10



Antwort auf: Elternzeit wie lange wenn ich nicht mehr in Job zurück will

Kannst Du machen. ich würde dir aber raten das EG im ersten Jahr voll auszahlen zu lassen und einfach die Hälfte auf das Sparbuch zu legen. Dann bekommst Du mehr wie wenn Du es auf 2 Jahre splitten läßt. Ob Du im zweiten Jahr dann arbeitest oder nicht ist eh egal. Wenn Du einen AG hast und damit auch eine reguläre Elternzeit, dann bist du solange diese läuft beitragsfrei versichert. ich hatte damals 3 Jahre EZ. Im ersten Jahr bin ich daheim geblieben bei vollem EG, im 2ten und 3ten habe ich dann TZ bis zu 30 Std bei meinem AG gearbeitet. Und danach erst bin ich dann runter mit der VZ-Stelle auf TZ. Wobei das bei meinem AG eh kein Ding ist, mit dem kann man da immer bestens reden.

Mitglied inaktiv - 23.08.2016, 09:15



Antwort auf: Elternzeit wie lange wenn ich nicht mehr in Job zurück will

Danke Dir für deine ausführliche Antwort! Wie läuft das denn ab, wenn ich im zweiten Elternzeit-Jahr dann beschließe bei einem anderen Arbeitgeber bis max. 30 Stunden/Woche zu arbeiten? Geht das ohne Probleme? Nur falls uns das Geld nicht reichen würde und ich im zweiten Jahr dann doch arbeiten müsste. Ich möchte nicht mehr zu meinen aktuellen AG zurück (zu langer Fahrtweg, und sonstige Gründe). Liebe Grüße

von Nini2111 am 24.08.2016, 10:17



Antwort auf: Elternzeit wie lange wenn ich nicht mehr in Job zurück will

Wenn Du woanders arbeiten willst, dann holst Du dir das OK von deinem eigentlichen AG innerhalb der EZ woanders arbeiten zu dürfen. Darf dann halt kein direkter Konkurrent sein. Sollte dein AG keine TZ-Stelle für dich haben, kann er das nur schwerlich ablehnen. Und auch sonst muss er es begründen.

Mitglied inaktiv - 24.08.2016, 11:35



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