Hallo Frau Bader,
stimmt es tatsächlich, dass die EZ verloren geht wenn man diese sich nicht übertragen hat lassen?
Ich habe zwei Kinder und bei Kind 1 nur ein Jahr EZ und nach der Beendigung derer habe ich die Arbeit gewechselt.
Ich möchte nun nach der EZ meines zweiten Kindes (diese endet am 27.03.2019) die zwei Jahr von meinem Sohn anhängen.
Geht das?
Die Elterngeldstelle sagt nämlich, dass diese verloren sind, weil ich sie mir nich habe übertragen lassen.
LG
Mitglied inaktiv - 19.09.2017, 10:33
Antwort auf:
Elternzeit von Kind 1 verloren
Hallo,
da Kind 1 2013 geboren ist, können Sie bis zum achten Geburtstag bis zu zwölf Monate übertragen, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2017
Antwort auf:
Elternzeit von Kind 1 verloren
Wie alt ist denn Kind 1? Wenn vor Juli 2015 geboren (davon gehe ich jetzt mal aus deinen Angaben nach), geht eh nur die Übrtragung eines Jahres und bei AG-Wechsel wäre die Vereinbarung eh hinfällig.
von
malini
am 19.09.2017, 10:58
Antwort auf:
Elternzeit von Kind 1 verloren
Kind 1: 2013
Kind2: 2016
Was meinst du damit, dass die Vereinbarung hinfällig ist?
Mein weiteres Jahr EZ würde mir schon helfen.
LG
Mitglied inaktiv - 19.09.2017, 11:39
Antwort auf:
Elternzeit von Kind 1 verloren
Gerade unten gelesen.
Wenn mein AG den zwei JahrenEZ für meinen Sohn zustimmt, ginge es dann?
Mir geht es in meiner Frage um die Versicherung bei der KK und auch die Altersvorsorge.
Danke
Mitglied inaktiv - 19.09.2017, 11:41
Antwort auf:
Elternzeit von Kind 1 verloren
du hättest die elternzeit übertagen lassen müssen. was dann über das 3. lebensjahr rausgeht ist weg. wenn du nur ein jahr hattest sind die zwei jahre weg da der neue arbeitgeber nicht die leider eh nicht getroffene vereinbarung mit arbeitgeber eins weitertragen muss. sprich hättest du den arbeitgeber NICHT gewechselt und hättest übertragen lassen, wäre eh nur ein jahr gegangen, da kind vor 1.6.2015 geboren. für kinder danach kann man zwei jahre übertragen lasse aber nur, wenn man es gleich vereinbart. wenn kinder das alter von 3 überschreiten ist es weg wenn nicht vorher vereinbart. bei arbeitgeberwechsel meines wissens nach sowieso, da der neue ja nicht das gehemigen muss, was der alte vereinbart hat. so war es bei mir
von
mellomania
am 19.09.2017, 14:25