Hallo Frau Bader,
ich habe ein Problem. Seit 16 Jahren bin ich bei der gleichen Firma angestellt. Mein Kind ist am 28.4. 2011 zur Welt gekommen.Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Das Elterngeld habe ich nur für ein Jahr. Es endet also in diesem Monat. Ich möchte nicht wieder zurück ,sondern einen anderen Job annehmen. ( Ich habe von der Arbeit Depressionen bekommen und stand kurz vorm Burnout) Aus Geldnot, muß ich wieder vorzeitig arbeiten gehen.Nun meine Fragen.
Wann muß ich kündigen?
Kann ich die Elternzeit kürzen und meinen derzeitige Job kündigen, um einen anderen Job anzunehmen?
Was muß ich beachten?
Ich kann ja 30 Stunden pro Woche dazuverdienen. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich meinen Arbeitgeber vorher fragen muß. Das werde ich nicht tun. Was kann mir dann passieren? Eine Kündigung würde ich begrüßen, kommt aber seitens meines Arbeitgebers nicht in Frage, da ja dann eine Abfindung im Raum steht. Muss ich der Elterngeldstelle eine Arbeit melden, obwohl das Elterngeld ausgeflaufen ist? Berechnen Sie dann etwas neu? Muss ich mit nachträglichen Abzügen rechnen?
Dann noch etwas. Steht mir ggf. etwas vom Staat zu? Mein Mann ist selbstständig und hat sich in den letzten 1,5 Jahren kaum etwas ausszahlen lassen. Lohnscheine gibt es natürlich. Geld ist kaum geflossen. Daher muss jetzt etwas passieren. Allerdings haben wir Immobilien, die aber nicht abgezahlt sind und uns monatliche Belastungen bringen.
Ich bin einfach überfordert, welche Reihenfolge ich einhalten soll bzw. kann. Fakt ist, dass ich Geld verdienen muss, um unsere kleine Familie über Wasser zu halten. Vielen Dank für eine Antwort.
von
1sanne
am 07.04.2012, 20:59
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen
Hallo,
während der Elternzeit können Sie mit der vertraglichen bzw. gesetzlichen Frist kündigen.Damit endet Ihre Elternzeit automatisch.Sie müssen aber damit rechnen, dass Sie dann vom Arbeitsamt gesperrt werden.Dagegen helfen wahrscheinlich Atteste.
wenn Sie während Ihrer Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten, sind Sie verpflichtet, den alten Arbeitgeber zu fragen. Tun sie das nicht, ist dies ein Grund für eine Kündigung möglicherweise sogar für eine außerordentliche Kündigung. Auch hier besteht die Wahrscheinlichkeit einer Sperre. Außerdem setzen Sie dann Ihre Abfindung auf Spiel.
Bezüglich des Elterngeldes ergeben sich keine Probleme, da dieses ausgelaufen ist.
Auch bezüglich von Sozialleistungen wie Hartz vier werden die Probleme kriegen, wenn sie selber kündigen oder aufgrund groben Fehlverhalten (Dritt- Arbeit ohne Genehmigung) gekündigt wurden.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2012
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen
Wenn du definitiv bei deinem jetzigen AG aufhören willst, dann kannst du ganz normal mit der vertraglichen Kündigungsfrist kündigen.
Nur zum Ende der Elternzeit gilt eine Frist von 3 Monaten.
Danach ist die Elternzeit rum und du bist nicht mehr an die max 30 Std pro Woche gebunden.
Da es sich um eine Eigenkündigung handelt, gäbs wohl keine Abfindung. Und der AG darf dich nicht kündigen.
Willst du also stattdessen während der Elternzeit bei einem anderen AG arbeiten, bleibst bei den max 30 Std. Und du MUSST vorher bei deinem AG um Zustimmung bitten (die vertragliche Regelung ist dabei "egal", denn das verlangt auch das Gesetz und kann mit einem Bußgeld für dich enden)
Nach dem 1. Geburtstag des Kindes brauchst du der EG-Stelle nicht mehr Bescheid sagen (auch keine Neuberechnung mehr usw).
Vom Staat gibts da nix.
Es sei denn euer Familieneinkommen reicht nicht aus. Dann könntet ihr zB ergänzendes H4 beantragen. Ich glaub aber nicht, dass es für euch welches gibt (unbezahlte Immobilien)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 07.04.2012, 22:19
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen
Vielen Dank für die Antwort. Würde sich meine Elternzeit kürzen lassen, wenn ich kündige? Also geht das dann mit der Kündigung automatisch? Oder ist es tatsächlich so, dass die Elternzeit, so wie beantragt durchziehen muss? Und wie steht es damit, muß mein Arbeitgeber einer anderen Arbeit während der Elternzeit , also in den 30 Stunden pro Woche zustimmen? In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich sämtliche Nebenarbeiten anmelden muss. Es ist wirklich schwierig bei mir. Ich denke, dass wenn ich das meinem Arbeitgeber mitteile, dass ich jetzt in der Elternzeit arbeiten möchte, dass sie nicht zustimmen und mir anbieten werden wieder bei meiner Arbeitsstelle anzufangen. Und das möchte ich auf gar keinen Fall!!!!Viele Grüße
von
1sanne
am 10.04.2012, 09:43