Liebe Frau Bader,
meine jüngste Tochter wird am 11.1.2012 1 Jahr alt, EZ habe ich für 2 Jahre beantragt, sprich bis zum 11.1.2013.
Jetzt hat sich die Situation bei uns insofern geändert, dass der Job meines Mannes auf der Kippe steht, so dass ich event. schon nach einem Jahr aus finanziellen Gründen wieder arbeiten müsste.
Muss mein AG mir dann meine alte Stelle "vorgezogen" zurückgeben?
LG
von
Bonnie101080
am 14.10.2011, 18:45
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen
Hallo,
aus wichtigen wirtschaftlichen Gründen kann die EZ vorzeitig beendet werden
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.10.2011
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen
Hallo,
ich kann nur meine Erfahrung sagen, ich habe damals als Schwangerschaftsvertretung in einem großen Betrieb gearbeitet und die Kollegin in EZ wollte auch wegen des gleichen Grundes vorzeitig wiederkommen. Der Betrieb hat dem nicht zugestimmt.
stupsimaus
von
stupsimaus
am 17.10.2011, 12:59