Liebe Frau Bader,
unser VET ist am 15.06.2017. Ich (Vater) möchte vor der Geburt allen meinen bis dahin angesparten Urlaub verbrauchen und sofort in Elternzeit gehen, wie gehe ich formal am besten vor? Ich hatte bisher so geplant:
- Antrag Elternzeit ab Geburt unter Nennung VET: 15.06.2017
- Urlaubsantrag 01.06. - 15.06.2017
Was aber passiert, wenn das Kind früher kommt, ich vermute, dann wird der beantragte Urlaub nicht verbraucht, die Elternzeit beginnt aber ab Geburtstermin ohne gesonderte Zustimmung des AG?
Was passiert, wenn das Kind später kommt, ich müsste dann ab 16.06. bis zum Geburtstermin wieder arbeiten gehen, oder? Gibt es hier einen Tipp, wie ich das elegant gestalten kann? Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 26.02.2017, 12:22
Antwort auf:
Elternzeit + Resturlaub Vater vor Geburt
Hallo,
Schreiben Sie doch in den Antrag für die Elternzeit „beantrage ich Elternzeit ab Geburt, voraussichtlicher Entbindungstermin… "
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2017
Antwort auf:
Elternzeit + Resturlaub Vater vor Geburt
Wird das Kind früher geboren, gehst du halt früher in Elternzeit. Der nicht genommen Urlaub wird auf die Zeit nach der Elternzeit übertragen.
Wenn dein Kind später geboren wird, hast du tatsächlich ein Problem bzw wirst wieder arbeiten gehen müssen sobald dein Urlaub vorbei ist. Alternativ könntest du mit deinem Arbeitgeber vereinbaren, dass du dann unbezahlten Urlaub nimmst. Allerdings reduziert das dein Elterngeld geringfügig.
Warum willst du denn unbedingt deinen kompletten Urlaub unmittelbar vor der Elternzeit nehmen? Vor der Elternzeit nicht genommener Urlaub verfällt ja erstmal nicht...
von
chrissicat
am 26.02.2017, 19:36