Hallo Frau Bader, mir ist bei der neuen Elternzeit eines nicht klar: angenommen ich beantrage beim AG 1 Jahr Elternzeit und mir fällt nach einem halben Jahr einiger Zeit ein, dass ich direkt im Anschluss noch das 2. Jahr nehmen möchte (1 Zeitabschnitt). Dann brauche ich doch die Genehmigung des AG, richtig? Wenn ich aber nun nach 1 Jahr wieder voll arbeite und dann fällt mir ein, ich möchte nun noch das 2. Jahr Elternzeit nehmen (z.B. nach insgesamt 1 Jahr und 3 Monaten) - habe ich dann einen Rechtsanspruch oder brauche ich wieder eine Genehmigung? Es wäre ja dann keine Verlängerung mehr, sondern ein Neuantrag mit neuem Zeitabschnitt.
Mitglied inaktiv - 05.02.2016, 07:59