Elterngeldanspruch bei erneuter Schwangerschaft in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldanspruch bei erneuter Schwangerschaft in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank schon einmal für die Möglichkeit, Ihnen hier eine Frage stellen zu können. Die Situation bei uns sieht wie folgt aus: Unsere Tochter ist am 10.04.2015 geboren und ich befinde mich noch in Elternzeit. Ab dem 01.04.2017 möchte ich wieder arbeiten und hatte mir eine Elternzeit für zwei Jahre vom Arbeitgeber genehmigen lassen. Nun hat der Arbeitgeber mir heute gesagt, dass ich ein weiteres Jahr in Elternzeit sein soll und in dem Jahr in Teilzeit wieder arbeite. Bis zu 30 Stunden sind ja möglich. Mein Mann und ich planen Mitte nächsten Jahres noch einmal schwanger zu werden, wenn alles klappt. Wie sieht es denn dann mit dem Elterngeld aus? Ich würde dann ja bis zur Geburt 2018 12 Monate in Teilzeit während der Elternzeit gearbeitet haben. Zählt das Teilzeit-Gehalt dann als Grundlage für das Elterngeld? Zudem kann es gut sein, dass ich im Laufe der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalte, sofern sich die Krankheitssymptome aus der ersten Schwangerschaft wiederholen. Das wäre dann ja auch während der Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung. Stellt das ein Problem hinsichtlich des Elterngeldes für das zweite Kind dar? Könnte ich sonst darauf bestehen, dass ich die Elternzeit zum April 2017 beende und wieder arbeite? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße DamenZimmer

von DamenZimmer am 30.08.2016, 14:42



Antwort auf: Elterngeldanspruch bei erneuter Schwangerschaft in Elternzeit

Hallo, bei Krankheit gibt es kein Beschäftigungsverbot, sondern eine Krankschreibung. Leider haben das noch nicht alle Frauenärzte begriffen. Für die Berechnung des Elterngeldes zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt, egal ob Sie in dieser Zeit Vollzeit Teilzeit oder gar nicht arbeiten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.08.2016



Antwort auf: Elterngeldanspruch bei erneuter Schwangerschaft in Elternzeit

Wenn du ab 2017 Teilzeit in EZ arbeitest, wird fürs EG auch nur der Teilzeit Lohn berechnet. Warum will er denn, dass du TZ arbeitest? Hat er ne Elternzeitvertretung für 3 Jahre eingestellt? Wenn du nicht TZ arbeiten willst, hast du Anspruch auf deine Vollzeitstelle.

von malini am 30.08.2016, 14:59



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