Elterngeld für Auslandsrückkehrer aus EU Land

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld für Auslandsrückkehrer aus EU Land

Hallo Frau Bader, am 24.4.2015 ist ET unserer Tochter. Wir wohnen seit fast 2 Jahren in Amsterdam und arbeiten hier auch beide mit niederländischen Arbeitsverträgen in Vollzeit. Das Baby wird hier, in den Niederlanden, zur Welt kommen, allerdings möchten wir 3 Monate nach der Geburt wieder nach Deutschland ziehen. Mein Freund fängt dann einen neuen Job an und ich würde gern mit dem Baby 1 Jahr zu Hause bleiben, d.h. ich kündige meinen Job hier und erhalte erst einmal für 3 Monate eine Art Mutterschaftsgeld. Haben wir, wenn wir nach den 3 Monaten nach Deutschland kommen, Anspruch auf Elterngeld und wird dann mein Gehalt aus den Niederlanden zur Berechnung zugrunde gelegt? Im Moment haben wir keinen Wohnsitz in Deutschland. In den Niederlanden gibt es kein Elterngeld. Was müssen wir beachten und wo kann ich ggf. nachfragen? Müssen mir die Elterngeldstellen/ Jugendämter in Berlin Auskunft geben, auch wenn ich noch keinen Wohnsitz habe? Danke und viele Grüße,

von venningtin am 17.12.2014, 14:42



Antwort auf: Elterngeld für Auslandsrückkehrer aus EU Land

Hallo, üblicherweise wird der Verdienst aus dem EU Ausland zu Grunde gelegt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.12.2014



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